AGB Vermittlung

Version 1.5 (Stand: 07.02.2024)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für WIVEDA Vermittlungsleistungen

Die Wiveda GmbH, Schatzbogen 40, 81829 München (im Folgenden: "Anbieter")betreibt unter der Domain https://wiveda.de/ eine Plattform zur Vermittlung von Kfz-Verkaufsangeboten (im Folgenden:"Webseite") von Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB als private Fahrzeugverkäufer (im Weiteren auch:"Auftraggeber") an andere Verbraucher im Sinne von § 13 BGB oder Unternehmen im Sinne von § 14 BGB (z.B. gewerbliche Wiederverkäufer von Kraftfahrzeugen bzw. gewerblichen Kfz-Händler) als Käufer (gemeinschaftlich im Weiteren auch:"Käufer").

  1. Anwendungsbereich

    a. Die vorliegenden Bestimmungen dieser AGB finden Anwendung auf sämtliche zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber im Rahmen der Nutzung der Webseite und der dort angebotenen Services des Anbieters entstehenden Geschäftsbeziehungen, insbesondere auf:

    • (1) Nutzung des auf der Webseite zur Verfügung gestellten Bewertungsformulars gemäß Ziff. 2 dieser AGB ("Fahrzeugbewertung").
    • (2) die Nutzung der Terminvermittlung gemäß Ziff. 3 dieser AGB ("Express-Verkauf")
    • (3) Erbringung von Leistungen zur Vermittlung von Fahrzeugen der Auftraggeber an Käufer gemäß Ziff. 4 dieser AGB ("Vermittlungsleistungen"),
    • (4) Aufnahme des Fahrzeugs in den vom Anbieter auf der Webseite unter "Fahrzeugpool für Privatfahrzeuge" für registrierte Unternehmen im Sinne von § 14 BGB offenstehenden Händlerpool (im Weiteren: "Händlerpool") gemäß Ziff. 5 dieser AGB

    Von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten gegenüber dem Anbieter nur, soweit der Anbieter ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Diese AGB gelten auch dann ausschliesslich, wenn der Anbieter unter diese AGB fallende Leistungen in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Auftraggebers vorbehaltlos gewährt.

  2. Fahrzeugbewertung
    1. Der Anbieter stellt auf seiner Webseite ein Bewertungsformulars zur Einholung einer kostenlosen Schätzung des aktuellen Marktwerts von Fahrzeugen zur Verfügung ("Fahrzeugbewertung"). Zur Inanspruchnahme der Fahrzeugbewertung muss der Auftraggeber mindestens die im Formular als verbindlich auszufüllen aufgeführten Fahrzeugdaten nebst seinen Kontaktdaten eingeben. Auf Basis der vom Auftraggeber im Formular getroffenen Angaben aus dem Formular ermittelt der Anbieter einen geschätzten Kaufpreis, den das Fahrzeug bei Verkauf an einen Händler erzielen könnte (im Weiteren: "geschätzter Händlereinkaufspreis") für das Fahrzeug des Auftraggebers und übersendet diesen mit unverbindlichen Vorschlägen für die weitere Vermarktung des Fahrzeugs (Terminvermittlung zum Verkauf des Fahrzeugs im Rahmen des Express-Verkaufs nach Ziff. 3 dieser AGB oder Vermittlungsleistungen nach Ziff. 4 dieser AGB).
    2. Bei dem ermittelten geschätzten Händlereinkaufspreis handelt es sich lediglich um einen vorläufigen und unverbindlichen Richtpreis, der auf Erfahrungswerten des Anbieters oder Orientierungswerten der Deutschen Automobiltreuhand (DAT) beruht und dem Auftraggeber eine Orientierung für eine weitere Vermarktung seines Fahrzeugs bieten soll. Da der tatsächliche Wert eines Fahrzeugs von einer Vielzahl von Faktoren, insbesondere dem Anbieter zum Zeitpunkt der Fahrzeugbewertung nicht bekannten Faktoren (z.B. konkrete Ausstattung des Fahrzeugs, konkreter technischer und allgemeiner Zustand des Fahrzeugs) abhängt, kann der vom Anbieter bei der Fahrzeugbewertung genannte geschätzte Händlereinkaufspreis von dem im Rahmen der weiteren Vermarktung tatsächlich zu erzielenden Verkaufspreis bzw. tatsächlichen Marktwert abweichen.
    3. Der Anbieter berechnet den geschätzten Händlereinkaufspreis anhand von einem algorithmusbasierten automatisierten Verfahren. Da die Verkaufsplattformen mit eigenen Algorithmen (deren Logik dem Anbieter nicht bekannt sind) arbeiten, kann es in einigen Fällen dazu kommen, dass diese Preise vom geschätzten Händlereinkaufspreis abweichen.
    4. Im Rahmen der Fahrzeugbewertung, insbesondere durch das Absenden des Bewertungsformulars und die Ermittlung des geschätzten Händlereinkaufspreises, entsteht zwischen Auftraggeber und dem Anbieter keinerlei rechtlich bindende Vereinbarung. Insbesondere ist der übermittelte geschätzte Händlereinkaufspreis nicht als verbindliche Kaufzusage oder Festpreis zu verstehen. Der Anbieter schuldet ferner keine dauerhafte Verfügbarkeit der Fahrzeugbewertung und keinen Erfolg für die Ermittlung eines geschätzten Händlereinkaufspreises nach Nutzung des Onlineformulars. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass sofern die Datenlage nicht ausreicht, einen geschätzten Händlereinkaufspreis für ein Fahrzeug zu ermitteln, dies erst im Rahmen einer persönlichen Besichtigung bei einer Wiveda Ankaufsstation nach Nutzung der Terminvermittlung nach Ziff. 3 dieser AGB möglich ist.
  3. Nutzung der Terminvermittlung für einen Express-Verkauf durch den Auftraggeber
    1. Im Rahmen der Fahrzeugbewertung nach Ziff. 2 dieser AGB erhält der Auftraggeber eine Auswahl von bis zu 4 Autohändlern in seinem geografischen Einzugsgebiet, die als mögliche Käufer in Frage kommen ("Wiveda Ankaufsstationen"). Der Auftraggeber hat die Möglichkeit über die Webseite bei einer der Wiveda Ankaufsstationen einen Termin mit dem jeweiligen Händler zur Besichtigung und Bewertung des tatsächlichen Zustands des Fahrzeugs durch den Händler zu vereinbaren. Der Händler erhält durch den Anbieter per E-Mail eine Nachricht, dass ein Termin gebucht wurde. Der Händler führt im Rahmen des Besichtigungstermins eine eigene Prüfung des Fahrzeuges des Auftraggebers durch und teilt dem Auftraggeber das Ergebnis mit. Bei Interesse an dem Fahrzeug, unterbreitet der Händler dem Auftraggeber einen Ankaufpreis, für den er bereit ist das Fahrzeug anzukaufen.
    2. Vertragsschluss im Rahmen eines Express-Verkaufs: Die Händler der Wiveda Ankaufsstationen sind eigenständige Unternehmer, die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung tätig werden. Die weitere Abwicklung und der förmliche Abschluss eines Kaufvertrages im Rahmen des Express-Verkaufs erfolgen zwischen dem Händler und dem Auftraggeber. Der Anbieter ist in keiner Weise an einem zwischen Händler und dem Auftraggeber im Zusammenhang mit der Nutzung des Express-Verkaufs sich anbahnenden oder zustande gekommenen Vertragsverhältnis beteiligt.
  4. Beauftragung zur Erbringung von Vermittlungsleistungen
    1. Erbringung von Vermittlungsleistungen: Im Rahmen der Nutzung der Fahrzeugbewertung unterbreitet der Anbieter dem Auftraggeber bei voraussichtlicher Eignung des Fahrzeugs angesichts der im Formular eingegebenen Informationen ein Angebot zur Erbringung von Vermittlungsleistungen. Einen Anspruch auf Unterbreitung eines solchen Angebotes hat der Auftraggeber nicht.
    2. Umfang der Vermittlungsleistungen: Vermittlungsleistungen des Anbieters erfolgen auf Basis des vom Anbieter ermittelten geschätzten Vermarktungspreises (siehe nachfolgend, Ziff. 4 lit. b (2) dieser AGB). Die Entscheidung des Auftraggebers, zu welchem Preis er das Fahrzeug schließlich an einen Kaufinteressenten veräußert, bleibt hiervon unberührt. Die Vermittlungsleistungen sind auf die Vermittlung von Kaufinteressenten über Internet-Fahrzeug-Portale sowie auf weitere Möglichkeiten des Verkaufs des Fahrzeugs des Auftraggebers (z.B. Aufnahme in den Händlerpool nach Ziff. 5 dieser AGB), durch den Auftraggeber in eigenen Namen und Rechnung gerichtet. Die Auswahl geeigneter Vermittlungsbemühungen sowie deren Umfang, liegen im billigen Ermessen des Anbieters und können beispielsweise folgende Leistungen umfassen:
      1. Remote-Begutachtung: Die Remote-Begutachtung des Fahrzeugs erfolgt onlinegestützt (im Weiteren: "Online-Begutachtung"). Hierfür erhält der Auftraggeber einen Link auf die von ihm angegebene Email-Adresse. Sofern eine Remote-Begutachtung aus technischen Gründen fehlschlägt oder die Ergebnisse unzureichend sind, ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Anbieter auf Anforderung geeignete aussagefähige Bildaufnahmen des Fahrzeuges von Innen und Außen in ausreichender Qualität online zu übermitteln. Damit die Bildaufnahmen geeignet sind, sollte das Fahrzeug vor dem Fotografieren gereinigt und durch eine Waschanlage gefahren werden.
      2. Vermarktungspreis: Ergänzend zu Ziff. 2 dieser AGB gibt der Anbieter Hinweise zu den am Markt erzielbaren Verkaufspreisen nach preisrelevanten Erkenntnissen der Online-Begutachtung und inseriert in Absprache mit dem Auftraggeber das Fahrzeug auf dieser Grundlage ("Vermarktungspreis")
      3. Erstellung von Verkaufs-Exposés
      4. Einstellung des Exposés in die vom Anbieter als relevant definierten Online Fahrzeugbörsen oder Verkaufsportalen: Die Auswahl der Portale (z.B. Autoscout 24, mobile.de, ebay-Kleinanzeigen und Weitere) liegt im Ermessen des Anbieters. Der Auftraggeber akzeptiert ausdrücklich, dass das Fahrzeug regional, nicht ununterbrochen und nicht in allen am Markt auftretenden Portalen inseriert wird.
      5. Präsentation des Exposés in internationalen und nationalen Netzwerken des Auftraggebers: Dabei handelt es sich um geschlossene Händlerportale, die nur für zugelassene Nutzer zugänglich sind.
      6. Vorselektion von ernsthaften Kaufinteressenten und Kontaktherstellung zwischen dem Auftraggeber und den selektierten potenziellen Käufern
      7. Terminabsprache mit dem Auftraggeber zur Besichtigung des Fahrzeuges: Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Anbieter bei der Terminabsprache mit Kaufinteressenten angemessen zu unterstützten und die Besichtigung des Fahrzeuges zu ermöglichen und hieran mitzuwirken. Sagt der Auftraggeber einen vereinbarten Besichtigungstermin mit dem durch einen Auftraggeber vermittelten Interessenten erst dann ab, wenn der Interessent bereits am Ort der Besichtigung eingetroffen ist, oder sich kurz vor dem Erreichen des Besichtigungsortes befindet, ist der Anbieter berechtigt, für den Interessenten einen Aufwandsersatz auf Grundlage der vom Interessenten gefahrenen Kilometer von seinem Wohnort bis zum Besichtigungsort in Höhe von EUR 1,00 pro Kilometer vom Auftraggeber zu verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben davon unberührt.
      8. Unterstützung des AG bei der Erstellung eines Kaufvertrages: Der Anbieter stellt dem Auftraggeber bei Herstellung eines Kontakts mit einem Kaufinteressenten ein mit den relevanten Fahrzeugdaten vorausgefüllten Kaufvertragsmuster zur Verfügung. Dem Auftraggeber bleibt unbenommen, andere Vertragsunterlagen im Rahmen des Verkaufs seines Fahrzeugs zu verwenden.
      9. Unterstützung bei Abwicklung des Verkaufs: Der Anbieter unterstützt den Auftraggeber auf Anforderung bei der Abwicklung des vom Auftraggeber geschlossenen Kaufvertrag mit dem Käufer (z.B. Unterstützung bei der Abwicklung einer finanzierenden Bank, falls das zu verkaufende Fahrzeug des Auftraggebers finanziert ist).
    3. Detaillierte Beschreibung des Vertragsschlusses über Vermittlungsleistungen: Ein Vertrag über Vermittlungsleistungen kommt mit der Annahme eines Angebotes des Anbieters über Vermittlungsleistungen, durch den Auftraggeber zustande. Nach der Annahme erhält der Auftraggeber eine Auftragsbestätigung durch WIVEDA. Der gesamte Ablauf findet ausschließlich online statt. Gemäß § 312i Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BGB i. V. m. Art. 246c Nr. 1 EGBGB sind durch den Anbieter dem Auftraggeber die einzelnen technischen Schritte zur Verfügung zu stellen, die zum Vertragsschluss führen:
      • Klickt der Auftraggeber am Ende des Bewertungsformular des Anbieters (siehe Ziff. 2 dieser AGB) auf den Button „Bestätigen“ zur Bestätigung seiner im Formular getätigten Angaben, erhält der Auftraggeber auf die von ihm angegebene E-Mail-Adresse eine E-Mail zur Verifizierung seiner E-Mail-Adresse zugeschickt.
      • Anschließend erhält er eine E-Mail, mit der nach Klick auf den Button „Antrag prüfen“ in seinem Webbrowser bis zu 4 Ankaufstationen zur Auswahl für eine Terminvermittlung nach Ziff. 3 dieser AGB, sowie die Option, unter „zum Marktpreis verkaufen“ nach Klick auf den Button „Senden“ ein Angebot über Vermittlungsleistungen zu einem vom Anbieter ermittelten geschätzten Vermarktungspreis einholen kann. Im Angebot erhält der Kunde die Möglichkeit, die AGB zu Kenntnis zu nehmen. Ferner erhält der Kunde einen Überblick über die Vermittlungsleistungen, sowie die wichtigsten Vertragsinformationen, v. a. den Provisionsanspruch im Fall einer erfolgreichen Vermittlung.
      • Durch Betätigen des Buttons „Absenden“, kann der Kunde nun den Bestellvorgang abschließen, indem er somit rechtsverbindlich die Annahme des Angebots über die Erbringung von Vermittlungsleistungen erklärt.
    4. Zusicherungen des Auftraggebers: Der Auftraggeber garantiert, dass er (a) Eigentümer des zu vermittelnden Fahrzeugs ist, oder anderweitig berechtigt ist, das Fahrzeug zu veräußern, (b) die von ihm getroffenen Angaben und Informationen zum Fahrzeug nach bestem Wissen wahrheitsgemäß und vollständig sind, (c) das Fahrzeug keine nichtreparierten Schäden in nicht unerheblichem Umfang aufweist (Schäden deren Behebung nicht oder nur unter Einsatz erheblicher Geldmittel möglich ist z. B. Schäden an Motor und Getriebe, Schäden durch Verkehrsunfälle, Brand, Hagel oder Wasser).Sollte dem Auftragnehmer in Folge Nichterfüllung eines oder mehrerer dieser Zusicherungen oder aufgrund falscher oder unvollständiger Angaben durch den Auftraggeber ein Schaden entstehen, leistet der Auftraggeber dem Auftragnehmer Schadenersatz
    5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers: Der Auftraggeber bleibt auch nach Abschluss des Vermittlungsvertrages weiterhin berechtigt, sich selbst um einen Käufer für sein Fahrzeug zu bemühen. Der Auftraggeber ist jedoch verpflichtet, eigene Inserate auf Gebrauchtwagen-Plattformen im Internet für die Dauer des Vermittlungsvertrags zu löschen oder zu deaktivieren, da Doppeleinstellungen von Fahrzeugen von den Betreibern dieser Plattformen untersagt sind. Die Erbringung der Vermittlungsleistungen steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass (i) der Auftraggeber spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Abschluss des Vertrages gemäß Ziff. 5 lit. b dieser AGB, all seine in Onlinebörsen bestehenden Verkaufsanzeige zu dem zu vermittelnden Fahrzeug, nachweislich deaktiviert oder gelöscht hat, (ii) der Auftraggeber die im Onlineformular vom Anbieter abgefragten Fahrzeugdaten und Informationen vollständig und wahrheitsgemäß an den Anbieter übermittelt hat, und (iii) der Ermöglichung der Durchführung einer Begutachtung des Fahrzeugs nach Ermessen des Anbieters, zur Feststellung der für die Erbringung der Vermittlungsleistungen relevanten Informationen zum Zustand des Fahrzeugs (z.B. technische Informationen, Bilder des Fahrzeugs von Innen und von Außen), insbesondere durch Durchführung einer Remote-Begutachtung. Während der Laufzeit des Vermittlungsvertrages ist der Auftraggeber verpflichtet, nach Absprache in angemessenem Umfang Besichtigungstermine für das Fahrzeug mit potenziellen Kaufinteressenten zu ermöglichen.
    6. Einräumung von Nutzungsrechten durch den Auftraggeber: Der Anbieter ist ferner berechtigt, Informationen und Bildaufnahmen des zu vermittelnden Fahrzeuges, die der Auftraggeber im Rahmen einer Fahrzeugbewertung nach Ziff. 3 an den Anbieter übermittelt hat, oder die der Auftraggeber in früheren Online-Inseraten veröffentlicht hat, zu verwenden. Stehen der Verwendung von in früheren Online-Inseraten veröffentlichten Bildaufnahmen Rechte Dritter entgegen, wird der Auftraggeber den Anbieter vor Nutzung darauf hinweisen. Der Auftraggeber räumt dem Anbieter zum Zwecke der Erbringung der Vermittlungsleistungen das nicht-exklusive, zeitlich und örtlich unbeschränkte Recht ein, die vom Auftraggeber übermittelten oder in seinen Online-Inseraten veröffentlichten Bildaufnahmen vergütungsfrei zu nutzen, insbesondere auf der Webseite zu veröffentlichen. Der Auftraggeber verzichtet auf sein Recht auf Urhebernennung. Der Auftraggeber wird nur solche Bildaufnahmen an den Anbieter übermitteln, die der Anbieter uneingeschränkt verwenden darf und die nicht mit Rechten Dritter belastet sind. Die Bildaufnahmen dürfen nicht irreführend sein und müssen den tatsächlichen Zustand des angebotenen Fahrzeugs widerspiegeln.
    7. Informationspflichten des Auftraggebers: Der Auftraggeber ist während der Laufzeit des Vermittlungsvertrages verpflichtet, den Anbieter unverzüglich über alle Umstände zu informieren, die für die Vermittlungstätigkeit relevant sind, insbesondere über die Aufgabe oder Änderung der Verkaufsabsicht oder sonstige eintretende Fälle, in denen sich der Zustand des Fahrzeuges verschlechtert hat (z.B. Unfall, Kilometerstand, etc.). Der Auftraggeber wird den Anbieter unverzüglich über einen Verkauf des Fahrzeugs und die Höhe des erzielten Verkaufspreises in Kenntnis setzen.
    8. Einstellung des Exposés in Online Fahrzeugbörsen oder Verkaufsportale: Der Anbieter bietet das Fahrzeug zu dem im Vermittlungsvertrag benannten geschätzten Händlereinkaufspreis, bzw. den vereinbarten Vermarktungspreis an. Falls bei Einstellung des Fahrzeuges des Auftraggebers auf Online Fahrzeugbörsen oder Verkaufsportalen eine Preiskategorie angezeigt wird, die schlechter als die auf mobile.de oder autoscout24 verwendete Kategorie „Fairer Preis“ ist, erhält der Auftraggeber vom Anbieter einen Vorschlag zur Anpassung des Vermarktungspreises abweichend von dem vom Anbieter ermittelten geschätzten Händlereinkaufspreis bzw. Vermarktungspreis. Lehnt der Auftraggeber den vom Anbieter vorgeschlagenen Vermarktungspreis ab, ist der Anbieter berechtigt den Vermittlungsvertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu kündigen, da Fahrzeuge, die auf Online Fahrzeugbörsen oder Verkaufsportale als „teuer“, „sehr teuer“, „überhöhter Preis“ etc. angezeigt werden, erfahrungsgemäß nicht nachgefragt werden, und damit in der Regel nicht vermittelbar sind.
    9. Information über Vermittlungsbemühungen: Der Anbieter informiert den Auftraggeber über den jeweiligen Stand der Vermittlungsbemühungen. Der Anbieter wird den Auftraggeber hierzu von allen eingehenden Käuferangeboten in Kenntnis setzen, auch wenn diese unterhalb des Vermarktungspreises oder einem vom Auftraggeber mitgeteilten Wunschpreises liegen sollten.
    10. Beginn und Laufzeit des Vermittlungsvertrages: Soweit nicht anderslautend im Vermittlungsvertrag geregelt, hat der Vermittlungsvertrag eine Laufzeit von 3 Monaten und endet automatisch, ohne dass es einer Kündigung durch die Parteien bedarf. Ist der Auftraggeber mit ihm obliegenden Mitwirkungspflichten im Verzug (z.B. fehlende Informationen (auch Bilder) zum Fahrzeug, die für die Inseratserstellung relevant und wichtig sind), verweigert der Auftraggeber eine Besichtigung, oder steht das Fahrzeug innerhalb der Vertragslaufzeit länger nicht zur Verfügung, und kann daher nicht Interessenten zum Verkauf angeboten werden, so verlängert sich das ursprüngliche Beendigungsdatum des Vermittlungsvertrages um jeweils die Anzahl von Tagen, an denen die erforderlichen Informationen des Auftraggebers bzw. das Fahrzeug nicht zur Besichtigung zur Verfügung stand. Gleiches gilt für alle Situationen, in welcher der Anbieter durch höhere Gewalt keine Vermittlungsaktivitäten vornehmen kann. Höhere Gewalt ist jedes von außen kommende, unabwendbare und vom Anbieter nicht zu vertretende Ereignis
    11. Verlängerungsangebot durch den Anbieter: Droht der Vermittlungsvertrag, ohne einen erfolgreichen Verkauf abzulaufen, bietet der Anbieter nach eigenem Ermessen, bei für eine weitergehende Vermarktung geeigneten Fahrzeugen, dem Auftraggeber eine Verlängerung des Vermittlungsvertrages zu dem im Verlängerungsangebot genannten (ggfs. angepassten) Vermarktungspreis und Verlängerungslaufzeit an. Sofern im Verlängerungsangebot kein abweichender Verlängerungszeitraum genannt wird, beträgt dieser 1 Monat. Ein Anspruch des Auftraggebers auf Angebot einer Verlängerung des Vermittlungsvertrages besteht nicht, insbesondere nicht zu einem vom Auftraggeber gewünschten Vermarktungspreis.
    12. Ordentliche Kündigung des Vermittlungsvertrages: Ordentliche Kündigung des Vermittlungsvertrages: Der Vermittlungsvertrag kann nach Ablauf der Widerrufsfrist nach Ziff. 6 dieser AGB, von beiden Seiten, täglich, ohne Einhaltung einer Frist, gekündigt werden.
    13. Außerordentliche Kündigung des Vermittlungsvertrages: Das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von vorstehender Ziff. 4 Buchst. l dieser AGB unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere dann vor, wenn
      1. der Auftraggeber trotz Aufforderung des Anbieters nicht binnen 14 Tage alle erforderlichen Informationen und Bildaufnahmen zur Verfügung stellt bzw. bestehende private Verkaufsanzeigen nicht löscht oder pausiert, oder
      2. der Auftraggeber nach Vertragsschluss für einen Zeitraum von mehr als 14 Tagen nicht für den Anbieter erreichbar ist, oder
      3. der Auftraggeber eine Änderung des Vermarktungspreises nach Ziff. 4 lit. h dieser AGB ablehnt, oder
      4. der Auftraggeber die Besichtigung seines Fahrzeuges durch geeignete Interessenten zweimal ohne berechtigten Grund verweigert, oder
      5. der Auftraggeber ihm nachweislich bekannte Schäden oder Mängel am Fahrzeug verschwiegen hat, oder
      6. bei einem Besichtigungstermin durch einen Kaufinteressenten festgestellt wird, dass die Angaben des Auftraggebers über das Fahrzeug nicht korrekt sind, wie z.B. Reimport, Kilometerstand, Serviceheft, HU, allgemeiner Zustand, Kratzer, Beulen, Unfallschäden etc. und kann das Fahrzeug aus diesen Gründen nicht vermarktet werden
    14. Form der Kündigung: Eine jedwede Kündigungserklärung bedarf mindestens der Textform (z.B. E-Mail, Fax).
    15. Vermittlungsgebühr: Im Fall einer erfolgreichen Vermittlung des Fahrzeugs durch den Anbieter (Verkauf des Fahrzeuges durch den Auftraggeber an einen durch den Anbieter vermittelten Interessenten) hat der Anbieter Anspruch auf Zahlung einer Vermittlungsgebühr durch den Auftraggeber. Der Anspruch auf die Vermittlungsgebühr bleibt auch dann erhalten, wenn das Fahrzeug durch oder auf Veranlassung des Auftraggebers nach erfolgter Kündigung des Vertrages, oder nach Ablauf der Vertragslaufzeit an einen durch den Anbieter vermittelten Interessenten verkauft wird. Der Anspruch auf Vermittlungsgebühr besteht auch dann, wenn der Abschluss eines Kaufvertrages zwischen dem Auftraggeber und dem Käufer erst nach Ablauf des Vermittlungsvertrags in sonstiger Weise aufgrund der Vermittlungstätigkeit des Anbieters zustande gekommen ist (z.B. wenn der Verkauf an einen durch den vermittelten Interessenten eingeschalteten Dritten erfolgt). Dies gilt insbesondere auch, wenn der Anbieter mit Zustimmung des Auftraggebers die von ihm geschuldete Leistung (Vermittelter Verkauf, Besichtigungstermin, Vermittlung Kaufinteressenten) während der gesetzlichen Widerrufsfrist erfolgt ist. Der Anspruch auf Vermittlungsgebühr besteht auch dann, wenn das Fahrzeug an einen Dritten verkauft wird, und der Käuferkontakt (Dritter) über den Kontakt eines vom Anbieter vermittelten Interessenten zustande kam.
    16. Höhe der Vermittlungsgebühr: Die Vermittlungsgebühr ist abhängig vom durch den Auftraggeber tatsächlich erzielten Verkaufspreis in folgender Höhe und beträgt:
    17. Verkaufspreis Vermittlungsgebühr
      bis 11.980 € 599 €
      11.981 € bis 19.980 € 5% des Verkaufspreises
      19.981 € bis 100.000 € 999 €
      100.001 € bis 149.000 € 2.500 €
      149.001 € bis 199.999 € 3.000 €
      200.000 € und mehr 4.000 €
      Beispielrechnungen (zwischen 11.981 € und 19.980 € Verkaufspreis)
      Verkaufspreis Vermittlungsgebühr
      12.000 € 600 €
      15.000 € 750 €
      18.000 € 900 €
      Alle Preise, Gebühren und Sätze sind – sowohl in diesen AGB, in Angeboten, Preislisten oder Verträgen mit den Auftraggebern - in EUR angegeben sind Gesamtpreise (Endpreise), d.h. sie beinhalten sämtliche Preisbestandteile, einschließlich der gesetzlichen deutschen Mehrwertsteuer.
    18. Fälligkeit der Vermittlungsgebühr: Der Anspruch des Anbieters auf die Vermittlungsgebühr gemäß Ziff 4 Buchstabe p dieser AGB wird fällig mit Abschluss des Kaufvertrags mit dem Käufer des Fahrzeuges, unabhängig davon, ob der Käufer des Fahrzeuges den Kaufpreis komplett gezahlt hat. Der Anspruch auf die Vermittlungsgebühr bleibt auch dann bestehen, falls der Käufer oder der Auftraggeber nach dem Kaufvertrag eine Rückabwicklung vornehmen, oder der Auftraggeber seine Anzeigen Ziff. 4 Buchstabe e dieser AGB bestehende Verkaufsanzeigen nicht komplett gelöscht hat, der Interessent jedoch aufgrund der Fahrzeuganzeige des Anbieters auf das Fahrzeug aufmerksam gemacht wurde, und eine Kontaktaufnahme durch den Interessenten an den Anbieter erfolgte.
    19. Abrechnung der Vermittlungsgebühr: Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf elektronischem Weg durch Übersendung einer Rechnung per E-Mail. Die Zahlung kann insbesondere mittels folgender Zahlungsweisen erfolgen: Banküberweisung. Ein Anspruch des Auftraggebers auf Nutzung eines bestimmten Zahlungsmittels besteht nicht.
    20. Informationspflicht des Auftraggebers / Informationsrecht des Anbieters: Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Anbieter unverzüglich von einer erfolgreichen Vermittlung des Fahrzeugs und den erzielten Verkaufspreis in Kenntnis zu setzen. Nach durch den Anbieter vermittelten Terminvereinbarungen zu Fahrzeugbesichtigungen oder sofern dem Auftraggeber durch den Anbieter Interessenten übermittelt wurden, ist der Anbieter, auch nach Beendigung des Vermittlungsvertrages, berechtigt, Informationen über An- und Abmeldung, sowie Verkauf des Fahrzeuges beim Auftraggeber oder Dritten (z.B. Kfz-Zulassungsstellen) einzuholen. Der Auftraggeber wird den Anbieter hierbei unverzüglich auf Anforderung angemessen unterstützen (z.B. durch Erteilung etwaiger Vollmachten) und alle hierfür erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen.
  5. Aufnahme von Fahrzeugen in den Händlerpools des Anbieters
    1. Der Anbieter unterhält auf der Webseite einen Bereich für beim Anbieter registrierte gewerbliche Fahrzeughändler, in dem der Anbieter von Zeit zu Zeit geeignete Verkaufsangebote von privaten Fahrzeugverkäufern zur Einsicht bereitstellt ("Händlerpool"), sofern eine entsprechende Einwilligung des privaten Fahrzeugverkäufers hierfür vorliegt.
    2. Bei Anbieter registrierte Händler haben die Möglichkeit, für Gebrauchtfahrzeuge des Händlerpools im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, oder im eigenen Namen und auf fremde Rechnung (Kommission) verbindliche Preisangebote abzugeben. Die Preisangebote werden durch den Anbieter täglich bis 17:00 Uhr gesammelt ("Bieterphase") und unter allen abgegebenen Geboten nach Ende der Bieterphase systemseitig das Höchstgebot für das jeweilige Fahrzeug ermittelt und an den Verkäufer gesendet, sofern dieser in eine solche Kontaktaufnahme durch den Anbieter eingewilligt hat.
    3. Hat der Auftraggeber einer Aufnahme seines Fahrzeugs im Händlerpool im Rahmen der Vermittlungsleistungen des Anbieters zugestimmt, hat der Auftraggeber die Möglichkeit, ihm zugesendete Preisangebote von Händlern anzunehmen, abzulehnen oder dem Händler ein Gegenangebot zukommen zu lassen.
    4. Erst nach Akzeptanz eines Preisangebots werden durch den Anbieter dem Auftraggeber und dem Händler die gegenseitigen Kontaktdaten zur Verfügung gestellt. Die weitere Abwicklung und der förmliche Abschluss eines Kaufvertrages erfolgen zwischen dem Händler und dem Auftraggeber. Der Anbieter ist in keiner Weise an einem zwischen Händler und dem Auftraggeber im Zusammenhang mit der Nutzung des Händlerpools sich anbahnenden oder zustande gekommenen Vertragsverhältnis beteiligt.
    5. Akzeptierte Preisangebote werden Basis für einen dem Anbieter zustehenden Provisionsanspruch gemäß Ziff. 4 Buchst. p dieser A
  6. Widerrufsrecht

    Als Verbraucher steht Ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, über welches wir Sie hiermit belehren:

    Widerrufsbelehrung

    Sie haben als Verbraucher das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

    Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

    Wiveda GmbH, Schatzbogen 40,81829 München, Telefon: 089 244 189 764, Telefax: 089 413 272 657, E-Mail: info@wiveda.de

    mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das diesen AGB beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden (Anlage 1), das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

    Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es auch, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

    Folgen des Widerrufs:

    Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden wir Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnen.

    Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

    Ende der Widerrufsbelehrung

  7. Allgemeine Haftung des Anbieters und Verjährung
    1. Der Anbieter haftet dem Auftraggeber gegenüber stets (i) für die von ihm sowie seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden, (ii) nach dem Produkthaftungsgesetz und (iii) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die der Anbieter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben.
    2. Im Übrigen haftet der Anbieter bei unentgeltlich erbrachten Leistungen nicht. Bei entgeltlich erbrachten Leistungen haftet der Anbieter bei leichter Fahrlässigkeit nicht, es sei denn, der Anbieter selbst hat eine wesentliche Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf ("Kardinalpflicht"), verletzt. Diese Haftung für die Verletzung von Kardinalspflichten ist bei Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die Haftung gemäß vorstehendem Buchst. a. bleibt von diesem Absatz unberührt.
    3. Aus einer Garantieerklärung haftet der Anbieter nur auf Schadensersatz, wenn dies in der Garantie ausdrücklich übernommen wurde. Diese Haftung unterliegt bei leichter Fahrlässigkeit den Beschränkungen gemäss Ziff. 7 Buchstabe b dieser AGB.
    4. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Die gesetzlichen Fristen bleiben im Falle einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch den Anbieter, sowie in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, unberührt.
    5. Soweit die Haftung des Anbieters beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer und sonstige Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
  8. Datenschutz

    Der Anbieter verpflichtet sich bei der Verarbeitung personenbezogener Daten des Auftraggebers geltendes Datenschutzrecht einzuhalten. Hinweise zum Umgang mit personenbezogenen Daten im Rahmen der Tätigkeit des Anbieters sowie zu Betroffenenrechten des Auftraggebers können unter https://wiveda.de/privatkunden-datenschutz/ eingesehen werden

  9. Konventionalstrafe

    Für den Fall, das der Auftraggeber den Verkauf seines Fahrzeuges an einen durch den Anbieter vermittelten Kaufinteressenten dem Anbieter bewusst verschweigt oder in sonst einer Weise versucht zu verschleiern, um damit die Zahlung der vereinbarten Vermittlungsgebühr an den Anbieter zu umgehen, ist der Anbieter berechtigt, vom Auftraggeber eine Konventionalstrafe in Höhe von EUR 1.000,00 (brutto) bei Fahrzeugen bis zu einem Verkaufswert von bis zu EUR 9.999,00 (brutto), bzw. in Höhe von 10 Prozent des tatsächlich erzielten Verkaufspreises (brutto) bei Fahrzeugen ab einem Verkaufswert von EUR 10.000,00 (brutto) zu verlangen. (Ergänzend dazu folgender Hinweis: Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung, wird grundsätzlich der neue Eigentümer des Fahrzeuges vom Anbieter als Zeuge benannt).

  10. Verhaltenskodex

    Der Anbieter hat sich keinen Verhaltenskodizes im Sinne des §312j Abs. 2 i. V. m. Art. 246a § 1 Abs. 1 Nr. 10 EGBGB unterworfen.

  11. Sonstige Bedingungen
    1. Diese AGB und jeder Einzelvertrag zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber, der auf diese AGB verweist und dessen Zustandekommen oder Beendigung, unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. UN-Kaufrecht (CISG) findet keine Anwendung.
    2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder eines Einzelvertrags, der auf diese AGB verweist, nichtig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Einzelvertrages bzw. dieser AGB im Übrigen nicht, es sei denn, das Festhalten am Einzelauftrage würde eine unzumutbare Härte für eine der Parteien darstellen.
    3. Änderungen und Ergänzungen eines Einzelvertrages oder dieser AGB müssen in Textform vereinbart werden. Dies gilt auch im Falle einer Änderung dieses Buchst. c.

Anlage 1: Muster-Widerrufsformular

  (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

  An:

  Wiveda GmbH, Schatzbogen 40,81829 München,
  Telefax: 089 413 272 657,
   E-Mail: info@wiveda.de

  Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):

  Auftragsnummer (*):

  Bestellt am (*)/erhalten am (*):

  Name des/der Verbraucher(s):

  Anschrift des/der Verbraucher(s):

  Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

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