Allgemeine Geschäftsbedingungen der WIVEDA GmbH – Vermittlungsleistungen für Privatpersonen
WIVEDA GmbH, Schatzbogen 40, 81829 München | Stand: 28.07.2026
Die WIVEDA GmbH, Schatzbogen 40, 81829 München, betreibt unter wiveda.de eine Plattform zur Vermittlung von Kfz-Verkaufsangeboten. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen der WIVEDA GmbH und Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB, die ein Fahrzeug verkaufen oder vermarkten lassen möchten.
1. Geltungsbereich und Begriffe
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der WIVEDA GmbH (nachfolgend „WIVEDA“) und dem privaten Fahrzeugverkäufer (nachfolgend „Auftraggeber“) über folgende Leistungen:
- die kostenlose Terminvermittlung an eine Ankaufstation („Sofortverkauf“),
- die entgeltliche Fahrzeugvermittlung im Kundenauftrag,
- die unverbindliche Fahrzeugbewertung.
Käufer im Sinne dieser AGB sind Verbraucher oder Unternehmer, an die ein Fahrzeug des Auftraggebers vermittelt werden kann.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn WIVEDA ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
2. Sofortverkauf an eine Ankaufstation
1. Nach Eingabe der erforderlichen Fahrzeug- und Kontaktdaten kann dem Auftraggeber eine oder mehrere kooperierende Ankaufstationen vorgeschlagen werden. Der Auftraggeber kann einen Besichtigungs- und Bewertungstermin anfragen oder buchen.
2. Der spätere Kaufvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und der jeweiligen Ankaufstation zustande. WIVEDA wird nicht Vertragspartei des Fahrzeugkaufvertrags, nimmt nicht an Vertragsverhandlungen teil, übernimmt keine Garantie für das Zustandekommen von Verträgen.
3. WIVEDA schuldet im Rahmen des Sofortverkaufs ausschließlich die Kontakt- und Terminvermittlung sowie die Übermittlung der hierfür erforderlichen Informationen.
4. Die Nutzung des Sofortverkaufs ist für den Auftraggeber kostenlos. Es fallen unabhängig vom Zustandekommen eines Kaufvertrags keine Vermittlungsgebühren an.
5. WIVEDA haftet nicht für die Kaufentscheidung der Ankaufstation, für die Höhe eines angebotenen Ankaufspreises oder für eine Absage oder Verschiebung eines Termins durch die Ankaufstation, soweit WIVEDA hierfür nicht selbst verantwortlich ist. Ferner haftet WIVEDA nicht für Anfahrtskosten, Hotelkosten, Verdienstausfall oder sonstige Aufwendungen des Auftraggebers, die im Zusammenhang mit dem Termin bei der Ankaufstation entstehen.
3. Fahrzeugvermittlung im Kundenauftrag
WIVEDA bietet die Fahrzeugvermittlung im Kundenauftrag insbesondere als Onlinevermarktung und – soweit ausdrücklich vereinbart – als Ausstellung im Showroom an.
Im Falle eines Auftrags zur Ausstellung im Showroom wird das Fahrzeug des Auftraggebers beim Vertriebspartner am Schatzbogen 40, 81829 München ausgestellt. Es findet eine professionelle Fahrzeugaufbereitug statt. Es werden hochwertige und aussagekräftige Bilder erstellt. Das Fahrzeug wird auf verschiedenen Verkaufsplattformen inseriert. Die Kommunikation mit potentiellen Interessenten wird über verschiedene Kanäle sichergestellt. Die Besichtigung und Durchführung einer Probefahrt wird organisiert. Im Falle einer Einigung über den Kauf wird der Kaufvertrag vorbereitet.
Der Vermittlungsauftrag beginnt mit dem im Auftrag bezeichneten Datum. Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, beträgt die Laufzeit drei Monate und endet automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Das Recht zur fristlosen Kündigung in Textform (E-Mail) aus wichtigem Grund bleibt unberührt (z. B. fehlende Mitwirkung, Falschangaben, Verweigerung von Besichtigungen).
Eine Verlängerung ist nur durch Vereinbarung in Textform möglich.
Kündigt der Auftraggeber einen ausdrücklich vereinbarten Showroom-Auftrag innerhalb der ersten zwei Monate nach Vertragsbeginn, kann WIVEDA eine pauschale Aufwandsentschädigung von 500 Euro brutto verlangen, sofern dem Auftraggeber der Nachweis gestattet bleibt, dass ein Schaden oder Aufwand überhaupt nicht oder wesentlich niedriger entstanden ist.
Bei der Onlinevermarktung verbleibt das Fahrzeug beim Auftraggeber. Der Auftraggeber stellt wahrheitsgemäße und vollständige Informationen bereit. Der Auftraggeber liefert professionelles Bildmaterial. Die WIVEDA übernimmt ausschließlich die Vermarktung des Fahrzeugs.
4. Leistungsumfang der Vermittlung
1. Die Vermittlungsleistungen von WIVEDA können insbesondere umfassen:
- Ermittlung eines Vermarktungspreises,
- Erstellung und Veröffentlichung eines Exposés,
- Einstellung des Fahrzeugs in Online-Portale,
- Präsentation in Händlernetzwerken,
- Vorselektion von Interessenten,
- Abstimmung von Besichtigungen,
- Unterstützung bei der Vertragsabwicklung.
2. WIVEDA schuldet grundsätzlich keinen bestimmten Verkaufserfolg. Legt der Kunde jedoch bei Vertragsabschluss einen Mindestverkaufspreis fest, ist dieser für WIVEDA bindend. Ein Verkauf oder eine Vermittlung unterhalb dieses Mindestpreises erfolgt nur nach vorheriger Rücksprache und bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden.
3. Der Auftraggeber bleibt während der gesamten Vertragslaufzeit Eigentümer und Verfügungsberechtigter des Fahrzeugs, soweit keine abweichende Individualvereinbarung getroffen wurde.
4. Der Vertrag kommt online zustande, nachdem der Auftraggeber das Angebot der WIVEDA über die Vermittlung des Fahrzeugs per Button-Klick annimmt und eine Auftragsbestätigung erhalten hat.
5. Pflichten des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber versichert, dass er verfügungsberechtigt ist und alle zum Fahrzeug gemachten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß sind.
2. Der Auftraggeber informiert WIVEDA unverzüglich über alle wertbildenden Umstände, insbesondere Unfallschäden, technische Mängel, Änderungen des Fahrzeugzustands, laufende Finanzierungen, Rechte Dritter oder einen zwischenzeitlichen Eigenverkauf.
3. Der Auftraggeber stellt WIVEDA die zur Vermarktung erforderlichen Unterlagen, Bilder und Informationen rechtzeitig zur Verfügung und entfernt eigene Inserate, soweit dies zur Vermeidung von Parallelvermarktung vereinbart ist.
4. Der Auftraggeber ermöglicht in zumutbarem Umfang Besichtigungen und bleibt während der Vertragslaufzeit erreichbar.
6. Nachweis zum Fahrzeugzustand
Damit wir Ihr Fahrzeug optimal und mit vollem Vertrauen potentiellen Käufern im Internet präsentieren können, benötigen wir eine verlässliche Datenbasis.
Bitte wählen Sie hierzu eine der folgenden drei Optionen, um uns den Fahrzeugzustand nachzuweisen oder das Fahrzeug vorzuführen. Eventuell vorab anfallende Kosten für die Erstellung eines Nachweises (Option 1 oder 2) trägt zunächst der Auftraggeber.
Im Falle eines erfolgreichen Verkaufs durch die Vermittlungstätigkeit der WIVEDA GmbH erstatten wir Ihnen diese Kosten gegen Vorlage des entsprechenden Belegs bis zu einem Maximalbetrag von 99,- Euro zurück.
Option 1: Aktuelles Gutachten
Sie senden uns ein aktuelles und aussagekräftiges Fahrzeuggutachten oder einen Zustandsbericht (z. B. von TÜV, DEKRA oder einem freien Sachverständigen) zu.
Wichtig: Falls Ihnen noch kein Gutachten vorliegt, verpflichten Sie sich, dieses vor dem Start der Vermarktung auf eigene Kosten erstellen zu lassen.
Die professionellen Inseratsbilder erstellen Sie selbst und senden uns diese digital zu.
Option 2: carVertical-Bericht
Sie legen uns einen aktuellen carVertical-Bericht zur lückenlosen und transparenten Darlegung der Fahrzeughistorie vor.
Wichtig: Falls Ihnen noch kein Bericht vorliegt, können Sie diesen direkt unter folgendem Link erstellen lassen: https://www.carvertical.com/de
Die professionellen Inseratsbilder erstellen Sie selbst und senden uns diese digital zu.
Option 3: Vorführung & Fotos vor Ort (München)
Sie bringen Ihr Fahrzeug nach Terminabsprache einmalig zu uns (Schatzbogen 40, 81829 München).
Wir führen eine kurze, professionelle Sichtprüfung Ihres Fahrzeugs durch.
Unser Team erstellt direkt vor Ort hochwertige, professionelle Fotos für Ihre Online-Inserate. Im Anschluss nehmen Sie Ihr Fahrzeug sofort wieder mit nach Hause.
7. Nutzungsrechte an Bildern und Unterlagen
Der Auftraggeber räumt WIVEDA ein einfaches, nicht ausschließliches, auf die Dauer des Vermittlungsauftrags beschränktes Recht ein, die übermittelten Fotos, Fahrzeugdaten und Beschreibungen zum Zweck der Vermarktung des Fahrzeugs zu nutzen. Nach Vertragsende dürfen diese Inhalte nur insoweit weiter gespeichert werden, wie gesetzliche Aufbewahrungspflichten oder berechtigte Interessen dies erfordern.
8. Vergütung und Fälligkeit
1. Bei erfolgreicher Vermittlung hat WIVEDA Anspruch auf eine Vermittlungsgebühr, abhängig vom tatsächlich erzielten Verkaufspreis:
Verkaufspreis bis 49.999 € → 1.199 € inkl. MwSt.
Verkaufspreis ab 50.000 € → 1.499 € inkl. MwSt.
Verkaufspreis ab 80.000 € → 2.999 € inkl. MwSt.
2. Die Vermittlungsgebühr wird mit Abschluss des Kaufvertrags zwischen Auftraggeber und dem von WIVEDA vermittelten Käufer fällig. Die Rechnung kann elektronisch per E-Mail übermittelt werden.
3. Der Vergütungsanspruch bleibt bestehen, wenn der Kaufvertrag nachweislich auf die Vermittlungstätigkeit von WIVEDA zurückzuführen ist und erst nach Vertragsende abgeschlossen wird.
4. Die Vermittlungsgebühr wird mit Verkauf des Fahrzeuges innerhalb von 7 Kalendertagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung an die WIVEDA fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen sowie Mahnkosten.
9. Showroom, Probefahrten, Transport und Gefahr
1. Wird das Fahrzeug im Showroom ausgestellt oder von WIVEDA bzw. einem beauftragten Transporteur übernommen, ist bei Übergabe ein schriftliches Übergabeprotokoll zu erstellen.
2. Offensichtliche Schäden, Mängel und Besonderheiten des Fahrzeugzustands sind im Übergabeprotokoll vollständig schriftlich festzuhalten und vom Auftraggeber wahrheitsgemäß zu benennen.
3. Ab Übernahme des Fahrzeugs durch WIVEDA oder einen beauftragten Transporteur haftet WIVEDA im Rahmen der gesetzlichen und vertraglich zulässigen Vorschriften für Schäden, Verlust oder Diebstahl nur insoweit, als diese in ihrem Verantwortungsbereich entstehen.
4. Probefahrten dürfen nur in abgestimmtem organisatorischem Rahmen erfolgen. Bestehender Versicherungsschutz und dessen Grenzen sind dem Auftraggeber vorab transparent mitzuteilen und werden im Rahmen der Absicherung mit roten Händlerkennzeichen sichergestellt.
10. Ausfallgebühr bei Nichtübergabe
Kann ein verbindlich vereinbarter Abhol- oder Übergabetermin aus Gründen aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers nicht durchgeführt werden, kann WIVEDA eine Ausfallpauschale i.H.v. 499 € verlangen. Zur Vermeidung der Gebühr muss die WIVEDA mindestens 24 Stunden vor dem Termin per Telefon oder E-Mail informiert werden. E-Mail: carexpress@wiveda.de
11. Widerrufsrecht
Als Verbraucher steht Ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, über welches wir Sie hiermit belehren.
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Frist beginnt mit Vertragsabschluss.
Zur Ausübung genügt eine eindeutige Erklärung (Brief, Fax, E‑Mail) an:
WIVEDA GmbH, Schatzbogen 40, 81829 München
Tel. 089 628 28251 – Fax 089 413 272 657
E‑Mail info@wiveda.de
Sie können dafür das am Ende dieser AGB abgedruckte Muster‑Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Für den Fall, dass der Auftraggeber die ausdrückliche Ausführung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist verlangt, gilt folgendes:
Dem Auftraggeber ist bekannt, dass bei vollständiger Vertragserfüllung durch WIVEDA das Widerrufsrecht unter den gesetzlichen Voraussetzungen erlöschen kann und dass bei Widerruf Wertersatz nach den gesetzlichen Vorschriften geschuldet sein kann.
12. Haftung
1. WIVEDA haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet WIVEDA nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
3. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit insbesondere für Mängel am Fahrzeug, die nicht von WIVEDA verursacht wurden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von WIVEDA.
5. Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleiben unberührt.
6. Die WIVEDA haftet nicht für Standschäden (z. B. Batterie, Reifen, Lager, Software etc.)
7. Der Vertriebspartner übernimmt während der Standzeit die Verantwortung und Versicherung des Fahrzeugs, jedoch nur für nachweislich während der Standzeit entstandene Beschädigungen, Diebstahl, Vandalismus, Elementarschäden (Basis Übergabeprotokoll).
13. Datenschutz
WIVEDA verpflichtet sich, bei der Verarbeitung personenbezogener Daten des Auftraggebers die einschlägigen Datenschutzgesetze einzuhalten.
Hinweise finden sich in der Datenschutzerklärung.
14. Vertragsstrafe bei Umgehung
Verschweigt der Auftraggeber vorsätzlich einen Verkauf an einen von WIVEDA nachweislich vermittelten Interessenten, um die vereinbarte Vermittlungsgebühr zu umgehen, kann WIVEDA eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 € verlangen.
15. Verhaltenskodex
Die WIVEDA hat sich keinen Verhaltenskodizes i. S. v. § 312j Abs. 2 BGB unterworfen.
16. Fahrzeugbewertung
1. WIVEDA kann auf der Webseite eine unverbindliche Fahrzeugbewertung bereitstellen.
2. Der dabei ermittelte Wert stellt lediglich einen geschätzten Richtwert dar und keine verbindliche Kaufpreiszusage.
3. Durch die Nutzung der Fahrzeugbewertung kommt noch kein Vermittlungsvertrag und kein Kaufvertrag zustande.
4. Ein Anspruch auf dauerhafte Verfügbarkeit dieses Tools besteht nicht.
17. Schlussbestimmungen
1. Für diese AGB und Einzelverträge gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dieses überhaupt anwendbar wäre.
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
4. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der WIVEDA GmbH.
Muster‑Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An WIVEDA GmbH, Schatzbogen 40, 81829 München, Fax 089 413 272 657, E‑Mail info@wiveda.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung: __________________________
Bestellt am (*)/erhalten am (*): ____________
Name des/der Verbraucher(s): ____________
Anschrift des/der Verbraucher(s): ____________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): ____________
Datum: ____________
(*) Unzutreffendes streichen.
