Wie können rechtliche Konflikte beim Kauf und Verkauf von Gebrauchtwagen in Deutschland vermieden
werden?

Der Verkauf von Gebrauchtwagen in Deutschland führt oft zu Problemen zwischen Privatpersonen oder Privatpersonen und Händlern.

Wenn man ältere Urteile europäischer und deutscher Gerichte betrachtet, wird deutlich, dass die größten Probleme bei den Themen arglistige Täuschung, Gewährleistung und Garantie liegen.

Wie können diese Konflikte vermieden werden? Gemäß BGB § 123 hat eine Person, die durch arglistige Täuschung oder widerrechtliche Drohung zur Abgabe einer Willenserklärung bestimmt wurde, das Recht, die Erklärung anzufechten. Daher ist es für Käufer ratsam, zunächst eine Gutachterprüfung des Gebrauchtwagens durchführen zu lassen, um arglistige Täuschungen zu vermeiden.

Erst nachdem das Fahrzeug durch ein Gutachten für den Kauf freigegeben wurde, sollte ein Kaufvertrag unterzeichnet werden. In diesem Fall tragen die Gutachter natürlich auch eine gewisse Haftung. Die Gutachter sollten objektiv, unparteiisch und allgemein anerkannt sein. Für fahrlässiges Verhalten seitens des Gutachters haftet der Gutachter . Die Art der Haftung hängt vom Grad der Fahrlässigkeit ab (ob grob oder leicht fahrlässig). Diese gesetzliche Unterstützung bietet den Käufern eine sichere Grundlage für Verhandlungen, vorausgesetzt der Käufer hat ein Gutachten durchführen lassen. Zusätzlich dazu kommt eine Garantie. Der Kauf eines Fahrzeugs mit Garantie kann eine gute Lösung sein, insbesondere bei verdeckten Schäden.

Es ist wichtig zu beachten, dass Privatpersonen gesetzlich keine Garantie bieten dürfen; dies ist nur Händlern oder Autovermietungsunternehmen gestattet. Es wird daher empfohlen, mit einem Unternehmen zusammenzuarbeiten, das sich auf die Vermittlung von Gebrauchtwagen spezialisiert hat. Wenn ein Käufer mit einem Händler zusammenarbeitet, sollte er sich darüber im Klaren sein, dass der Verkaufspreis natürlich unter dem Marktwert liegen wird. Dies liegt daran, dass auch Händler einen Gewinn erzielen möchten. Obwohl es für die Verkäufer nachteilig erscheinen mag, mit Händlern zu arbeiten, gibt es dennoch Vorteile, wie z. B. einen schnellen Verkauf.

Die Frage ist dann, ob der Verkäufer das Fahrzeug schnell verkaufen möchte oder ob er den besten Marktpreis erzielen möchte. Beide Seiten sollten die oben genannten Prozesse berücksichtigen. Um den Marktwert des Gebrauchtwagens zu bestimmen, könnte der Verkäufer möglicherweise ein Wertgutachten zur Hand haben. Bevor das Fahrzeug verkauft wird, sollte der Marktpreis genau festgelegt werden. Es gibt Unternehmen, die Gebrauchtwagen verkaufen, indem sie Wert- und KFZ-Gutachten erstellen. Diese Unternehmen könnten auch eine Option für Käufer und Verkäufer sein.

Nach diesem Prozess kommt es schließlich zum Kaufvertrag. Bei einem Kaufvertrag sollten bestimmte Punkte beachtet werden. Für Verkäufer ist es wichtig, die Zulassungsstelle über den Besitzerwechsel mit einer sogenannten Veräußerungsanzeige zu informieren. Die Information sollte die Personalausweisnummer, den Namen und die Adresse des Käufers sowie den genauen Zeitpunkt des Besitzerwechsels des Fahrzeugs enthalten. Wenn der Verkäufer dieser Pflicht nicht nachkommt, können verschiedene Probleme auftreten, wie z. B. die Pflicht zur Zahlung der laufenden KFZ-Steuer.

Ein Kaufvertrag kann auch mündlich abgeschlossen werden; mündliche Kaufverträge sind gesetzlich gültig. Dennoch ist es ratsam, dass Kaufverträge schriftlich abgeschlossen werden. Die persönlichen Daten, Fahrzeugdaten, der vereinbarte Kaufpreis, der Zustand des Autos sowie der Kilometerstand und die vom Verkäufer angegebenen Eigenschaften (z. B. Unfallschäden, Nichtraucherfahrzeug usw.) sollten im Vertrag festgehalten werden. Auch die Garantieverpflichtung und die Unterschrift beider Parteien sollten nicht vergessen werden.

Mit freundlichen Grüßen,

Mustafa Emin Tanıs

Senior Legal Counsel By Wiveda GmbH

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