Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der WIVEDA GmbH für die Nutzung des WIVEDA Händlerportals
WIVEDA GmbH, Schatzbogen 40, 81829 München
WIVEDA AGB Händlerportal – Arbeitsfassung 31.07.2026
1. Präambel und Gegenstand
Die WIVEDA GmbH, Schatzbogen 40, 81829 München (nachfolgend „WIVEDA“ oder „Anbieter“) betreibt unter der Domain www.wiveda.de sowie den hierzu gehörenden Subdomains und Anwendungen ein digitales Händlerportal für den gewerblichen Kraftfahrzeughandel.
Das Händlerportal dient insbesondere der Vermittlung von Verkaufsinteressenten und Besichtigungsterminen, der Bereitstellung und Verwaltung von Fahrzeuganzeigen, der Vermarktung von Händlerfahrzeugen, der Vermittlung von Kaufinteressenten, dem Verkauf eigener Fahrzeuge der WIVEDA GmbH sowie der Bereitstellung weiterer digitaler Dienstleistungen für gewerbliche Fahrzeughändler.
Soweit WIVEDA lediglich Kontakte zwischen Verkäufern und Händlern vermittelt, kommt ein Kaufvertrag ausschließlich zwischen dem jeweiligen Verkäufer und dem Händler zustande. WIVEDA wird dabei nicht Vertragspartei des Fahrzeugkaufvertrages, sofern WIVEDA das Fahrzeug nicht selbst im eigenen Namen verkauft.
Diese AGB regeln die Rechtsbeziehungen zwischen WIVEDA und den registrierten Händlern hinsichtlich der Nutzung des Händlerportals und der darüber angebotenen Leistungen.
2. Anwendungsbereich
2.1 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Eine Registrierung von Verbrauchern ist ausgeschlossen.
2.2 Sie gelten für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Leistungen von WIVEDA im Zusammenhang mit dem Händlerportal, insbesondere für die Termin- und Leadvermittlung, Fahrzeuganzeigen und Inseratsverwaltung, API-Anbindungen, digitale Dienstleistungen sowie den Verkauf eigener Fahrzeuge von WIVEDA.
2.3 Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Händlers werden nicht Vertragsbestandteil, sofern WIVEDA ihrer Geltung nicht ausdrücklich in Textform zustimmt.
2.4 Individuelle Vereinbarungen zwischen WIVEDA und dem Händler gehen diesen AGB vor.
3. Registrierung und Vertragsschluss
3.1 Für den erstmaligen Zugang zum Händlerportal ist eine Selbstregistrierung und die Anlage eines Nutzerkontos erforderlich. Der Händler hat dabei die abgefragten Unternehmensdaten vollständig, richtig und aktuell anzugeben und diese AGB zu akzeptieren.
3.2 Der Händler hat seine Unternehmereigenschaft nach § 14 BGB nachzuweisen, insbesondere durch Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder einen sonst geeigneten Nachweis.
3.3 Mit Abschluss der Registrierung gibt der Händler ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Nutzungsvertrages ab. Der Vertrag kommt erst mit Freischaltung des Händlerkontos durch WIVEDA zustande.
3.4 WIVEDA ist berechtigt, Registrierungen nach eigenem Ermessen abzulehnen. Ein Anspruch auf Zulassung oder auf einen bestimmten Funktionsumfang besteht nicht.
3.5 WIVEDA ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, Bonitätsauskünfte einzuholen, soweit dies für die Begründung oder Durchführung der Geschäftsbeziehung erforderlich ist.
4. Nutzerkonto und Zugangsdaten
4.1 Der Händler ist verpflichtet, Zugangsdaten geheim zu halten, Passwörter angemessen zu sichern und den Zugang nur hierzu berechtigten Mitarbeitern zu ermöglichen.
4.2 Der Händler stellt sicher, dass seine Mitarbeiter und sonstigen Nutzungsberechtigten diese AGB sowie weitere für das Portal geltende Nutzungsbedingungen einhalten.
4.3 Der Händler haftet für die über sein Nutzerkonto vorgenommenen Handlungen, soweit er diese zu vertreten hat. Er hat WIVEDA unverzüglich zu informieren, wenn ein unberechtigter Zugriff droht oder erfolgt ist.
4.4 Nutzerkonten dürfen ohne vorherige Zustimmung von WIVEDA nicht verkauft, übertragen, vermietet oder Dritten dauerhaft überlassen werden.
4.5 Änderungen von Firma, Anschrift, Geschäftsführung, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung und Umsatzsteuer-ID sind unverzüglich zu aktualisieren.
5. Nutzung des Händlerportals
5.1 WIVEDA stellt dem Händler eine internetbasierte Plattform zur Verfügung. Der jeweilige Funktionsumfang ergibt sich aus dem zum jeweiligen Zeitpunkt angebotenen Leistungsumfang.
5.2 WIVEDA ist berechtigt, Funktionen zu erweitern, einzuschränken, neue Module einzuführen oder einzelne Leistungen einzustellen, soweit hierdurch keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt werden.
5.3 Das Portal wird ohne Zusage einer bestimmten Verfügbarkeit bereitgestellt. Wartungsarbeiten, Sicherheitsupdates, technische Störungen und Ereignisse höherer Gewalt können zu vorübergehenden Einschränkungen oder Unterbrechungen führen.
5.4 Der Händler darf das Portal ausschließlich rechtmäßig und für seinen eigenen Geschäftsbetrieb nutzen. Untersagt sind insbesondere unrichtige oder irreführende Angaben, die Verletzung fremder Rechte, automatisierte Datenabfragen ohne Zustimmung, das Einschleusen von Schadsoftware, das Umgehen technischer Schutzmaßnahmen sowie das systematische Kopieren oder gewerbliche Weiterverwerten fremder Portalinhalte.
5.5 WIVEDA darf rechtswidrige oder vertragswidrige Inhalte löschen, Inserate sperren und Nutzerkonten vorübergehend oder dauerhaft sperren.
6. Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
6.1 Für die Dauer der Zulassung erhält der Händler ein zeitlich beschränktes, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht, das Portal ausschließlich zur Unterstützung seines eigenen Geschäftsbetriebs zu nutzen.
6.2 Eine Nutzung für Zwecke Dritter, Untervermietung, Überlassung an Dritte, Betrieb im Rahmen von Outsourcing- oder Rechenzentrumsleistungen sowie Unterlizenzen bedürfen der vorherigen Zustimmung von WIVEDA.
6.3 Der Händler darf das Portal nicht dekompilieren, reverse-engineeren oder den Quellcode ermitteln, soweit zwingendes Recht dies nicht gestattet. Das Anfertigen von Kopien ist nur zulässig, soweit dies zu angemessenen Sicherungszwecken erforderlich ist.
6.4 Sämtliche Rechte an Software, Quellcode, Datenbanken, Designs, Marken, Logos, Texten, Grafiken, Benutzeroberflächen, Auswertungen und sonstigen Bestandteilen des Portals verbleiben bei WIVEDA oder den jeweiligen Lizenzgebern.
7. Fahrzeuganzeigen und Fahrzeugbörse
7.1 Soweit WIVEDA diese Funktion anbietet, kann der Händler Gebrauchtfahrzeuge, Neufahrzeuge und sonstige zulässige Fahrzeuge über das Händlerportal veröffentlichen und potentiellen Kaufinteressenten präsentieren.
7.2 Der Leistungsumfang kann insbesondere die Veröffentlichung von Fahrzeuganzeigen, Fahrzeugdaten, Bildern und Videos, Suchfunktionen, Kontaktvermittlung, Export auf Partnerplattformen, API-Anbindungen sowie Statistiken umfassen. Ein Anspruch auf bestimmte Funktionen oder deren dauerhafte Verfügbarkeit besteht nicht.
7.3 Der Händler ist allein für die von ihm eingestellten Inhalte verantwortlich. Dies betrifft insbesondere Fahrzeugbeschreibung, Kilometerstand, Ausstattung, Erstzulassung, Unfallfreiheit, Preis, Bilder, Videos, Finanzierungsangebote, Garantien und Lieferzeiten.
7.4 Der Händler darf ausschließlich Fahrzeuge inserieren, die sich in seinem Eigentum befinden, für deren Verkauf er bevollmächtigt ist oder hinsichtlich derer ihm ein entsprechendes Vermarktungsrecht zusteht.
7.5 Der Händler ist verpflichtet, Änderungen der im Inserat angegebenen Fahrzeug-, Preis- und sonstigen relevanten Daten unverzüglich bzw. zeitnah im Händlerportal zu aktualisieren. WIVEDA ist berechtigt, unrichtige, veraltete oder rechtswidrige Inserate ohne vorherige Ankündigung zu korrigieren, zu deaktivieren oder zu löschen.
8. Terminvermittlung
8.1 Verkäufer können über WIVEDA Besichtigungstermine mit registrierten Händlern vereinbaren. Ein Anspruch des Händlers auf Aufnahme in eine bestimmte Händlerauswahl oder auf eine bestimmte Anzahl von Terminen besteht nicht.
8.2 Der Händler verpflichtet sich, vereinbarte Termine einzuhalten, das Fahrzeug gewissenhaft zu prüfen, den Verkäufer sachlich und fair zu beraten und einen Ankaufpreis nachvollziehbar zu erläutern.
8.3 Kann ein Händler einen über das Portal gebuchten Termin nicht wahrnehmen, ist der Termin unverzüglich über das Portal oder in Textform abzusagen bzw. zu verschieben. Soweit nach den Umständen erforderlich, bemüht sich der Händler um einen Ersatztermin.
8.4 Nimmt der Händler einen gebuchten Termin schuldhaft nicht wahr und sagt ihn nicht rechtzeitig ab oder verschiebt ihn nicht, können dem Verkäufer entstandene angemessene Fahrtkosten zu erstatten sein. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
8.5 Der Händler informiert WIVEDA nach einem Besichtigungstermin bzw. erfolgreichen Ankauf unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden, über das Ergebnis, soweit die hierfür vorgesehenen Portal-Funktionen genutzt werden können.
8.6 WIVEDA ist berechtigt, Kundenzufriedenheitsbefragungen und Qualitätskontrollen durchzuführen. Bei wiederholten oder erheblichen Pflichtverletzungen kann WIVEDA Termine oder den Zugang des Händlers einschränken.
9. Leadvermittlung und Provisionsschutz
9.1 WIVEDA kann qualifizierte Verkaufsinteressenten an registrierte Händler vermitteln. Ein Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Leads besteht nicht.
9.2 Eine provisionspflichtige Vermittlung kann insbesondere vorliegen, wenn der Händler das vermittelte Fahrzeug ankauft, mit oder ohne eigenen Ankauf an einen Dritten vermittelt oder weitergibt, im Kundenauftrag übernimmt oder nach der Kontaktaufnahme über WIVEDA in seinen Fahrzeugbestand aufnimmt.
9.3 Der Händler darf vermittelte Kontakte nicht zur Umgehung eines bestehenden Provisionsanspruchs von WIVEDA verwenden.
9.4 Soweit für eine konkrete Vermittlungsleistung eine Provision vereinbart oder in der jeweils gültigen Preisliste ausgewiesen ist, kann der Provisionsanspruch auch dann bestehen, wenn die wirtschaftlich relevante Transaktion innerhalb von 24 Monaten nach der erstmaligen Vermittlung erfolgt.
9.5 Auf Anforderung hat der Händler die zur Provisionsabrechnung erforderlichen Nachweise vorzulegen, insbesondere Kaufvertrag, Rechnung, Zulassungsunterlagen, FIN, Verkaufsanzeige oder sonstige geeignete Nachweise.
10. Verkauf eigener Fahrzeuge durch WIVEDA
10.1 Soweit WIVEDA Fahrzeuge im eigenen Namen und auf eigene Rechnung über das Portal anbietet, stellen die jeweiligen Fahrzeugdarstellungen grundsätzlich keine bindenden Angebote zum Abschluss eines Kaufvertrages dar, sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
10.2 Ein Kaufvertrag kommt erst durch Annahme des Angebots des Händlers durch WIVEDA in Textform oder durch die im jeweiligen Bestellprozess vorgesehene Annahmeerklärung zustande.
10.3 Fahrzeugangaben zu Ausstattung, Zustand, Laufleistung und Liefertermin sind, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich zugesichert, als beschreibende Angaben zu verstehen. Maßgeblich sind die jeweiligen Einzelvereinbarungen.
10.4 Soweit im Einzelfall entsprechende Fahrzeuge angeboten werden, können für Abo- und Leasingrückläufer zusätzliche einzelvertragliche Regelungen zu Fahrzeugzustand, Minderwerten, Übergabe, Abholung, Kaufpreiszahlung, Gefahrübergang, Eigentumsvorbehalt und Sachmängelhaftung gelten. Solche Individualvereinbarungen gehen diesen AGB vor.
11. Gebühren und Zahlungsbedingungen
11.1 Sämtliche Preise und Gebühren verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
11.2 Für einzelne Leistungen kann WIVEDA insbesondere Inseratsgebühren, Vermittlungsprovisionen, Termin- oder Leadgebühren, API-Gebühren, Zusatzleistungen, Premiumfunktionen oder Werbeleistungen berechnen. Die jeweils vereinbarten Preise bzw. die zum Vertragsschluss einbezogene Preisliste sind maßgeblich.
11.3 Der Provisionsanspruch des Anbieters entsteht unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt der tatsächliche Verkauf oder Ankauf des Fahrzeugs erfolgt. Der Provisionsanspruch besteht insbesondere auch dann, wenn dem Händler der Verkäufer oder das Fahrzeug bereits vor der Vermittlung durch den Anbieter bekannt war.
11.4 Rechnungen werden grundsätzlich elektronisch erstellt und an die hinterlegte E-Mail-Adresse übermittelt. Sie gelten mit Versand als zugegangen, sofern keine technische Unzustellbarkeitsmeldung eingeht.
11.5 Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von sieben Kalendertagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.
11.6 Bei Zahlungsverzug ist WIVEDA berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen und Mahnkosten zu verlangen sowie Leistungen, Inserate, Leads, Termine oder den Portalzugang bis zur Begleichung fälliger Forderungen einzuschränken oder auszusetzen.
11.7 Der Händler kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur hinsichtlich Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis.
12. Allgemeine Pflichten des Händlers
12.1 Der Händler hält sämtliche für seine Tätigkeit geltenden gesetzlichen Vorschriften ein, insbesondere handels-, steuer-, wettbewerbs-, verbraucherschutz-, datenschutz-, geldwäsche- und strafrechtliche Vorschriften.
12.2 Sämtliche gegenüber WIVEDA, Verkäufern, Kaufinteressenten und sonstigen Nutzern gemachten Angaben sind vollständig, richtig und aktuell zu halten.
12.3 Der Händler verpflichtet sich zu fairen Geschäftspraktiken und insbesondere dazu, keine irreführende Werbung, Scheingeschäfte oder sonstige unlautere geschäftliche Handlungen vorzunehmen.
12.4 Untersagt sind insbesondere künstliche Leads, manipulierte Bewertungen, die Umgehung technischer Sicherheitsmechanismen, der unbefugte Einsatz von Bots und die systematische Sammlung oder Weitergabe von Portal- und Kontaktdaten.
12.5 Erforderliche Nachweise und Informationen sind WIVEDA auf angemessene Anfrage unverzüglich zur Verfügung zu stellen.
12.6 Geschäftsunterlagen und Nachweise zu über WIVEDA vermittelten Geschäftsabschlüssen sind im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten ordnungsgemäß aufzubewahren.
13. Datenschutz
13.1 WIVEDA und der Händler handeln datenschutzrechtlich grundsätzlich als jeweils eigenständige Verantwortliche im Sinne der DSGVO, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich eine andere Rollenverteilung vereinbart oder gesetzlich vorgegeben ist.
13.2 Der Händler verpflichtet sich, sämtliche datenschutzrechtlichen Vorschriften einzuhalten und personenbezogene Daten nur für zulässige Zwecke zu verarbeiten.
13.3 Über das Händlerportal erhaltene personenbezogene Daten dürfen grundsätzlich nur zur Durchführung der jeweils vermittelten Geschäftsbeziehung verwendet werden. Eine darüber hinausgehende Nutzung oder Weitergabe ist nur zulässig, wenn hierfür eine gesetzliche Grundlage oder eine wirksame Einwilligung besteht.
13.4 Der Händler trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten.
13.5 Datenschutzverletzungen, die im Zusammenhang mit über WIVEDA vermittelten personenbezogenen Daten stehen und Auswirkungen auf WIVEDA oder betroffene Personen haben können, sind WIVEDA unverzüglich mitzuteilen.
14. Geldwäsche, Sanktionen und Compliance
14.1 Der Händler verpflichtet sich zur Einhaltung des Geldwäschegesetzes, des Sanktionsrechts und sonstiger auf seine Tätigkeit anwendbarer Compliance-Vorschriften.
14.2 Soweit gesetzlich erforderlich, führt der Händler die vorgeschriebenen Identitäts- und Legitimationsprüfungen seiner Vertragspartner durch und erfüllt gesetzliche Meldepflichten eigenverantwortlich.
14.3 Der Händler verpflichtet sich, keine gesetzlich verbotenen Geschäfte mit sanktionierten Personen oder Unternehmen durchzuführen.
14.4 Verletzt der Händler schuldhaft gesetzliche Compliance-Vorschriften und wird WIVEDA deshalb von Behörden oder Dritten in Anspruch genommen, stellt der Händler WIVEDA im gesetzlich zulässigen Umfang von den daraus entstehenden Ansprüchen, Kosten und Schäden frei.
15. Haftung und Gewährleistung
15.1 WIVEDA gewährleistet nicht, dass das Portal jederzeit fehlerfrei oder ohne Unterbrechung verfügbar ist. Ein Anspruch auf einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere auf bestimmte Verkaufsabschlüsse, Leadzahlen, Terminbuchungen oder Umsätze, besteht nicht.
15.2 Soweit WIVEDA lediglich Kontakte zwischen Verkäufern und Händlern vermittelt, übernimmt WIVEDA keine Gewähr für Eigentumsverhältnisse, Fahrzeugzustand, Kilometerstand, Unfallschäden, Angaben des Verkäufers, Bonität der Vertragsparteien oder die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages.
15.3 WIVEDA haftet uneingeschränkt für Schäden aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, soweit WIVEDA bzw. deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen dies zu vertreten haben.
15.4 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet WIVEDA nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
15.5 Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung von WIVEDA für Vermögens- und Sachschäden je Schadensfall auf den Betrag begrenzt, den der Händler in den letzten zwölf Monaten vor Eintritt des Schadens für die betreffende Leistung tatsächlich gezahlt hat, höchstens jedoch auf 50.000 EUR. Diese Begrenzung gilt nicht für die in Ziffer 15.3 genannten Fälle.
15.6 Für Datenverluste haftet WIVEDA nur insoweit, als der Schaden auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Händler nicht vermeidbar gewesen wäre.
15.7 WIVEDA haftet nicht für Pflichtverletzungen oder Leistungen von Verkäufern, Käufern, Händlern, Speditionen, Gutachtern, Zahlungsdienstleistern oder sonstigen Dritten, soweit WIVEDA diese nicht selbst zu vertreten hat.
16. Verfügbarkeit, Wartung und höhere Gewalt
16.1 WIVEDA ist berechtigt, das Portal zur Durchführung von Wartungsarbeiten, Sicherheitsupdates, Systemerweiterungen, Fehlerbehebungen oder Kapazitätserweiterungen vorübergehend ganz oder teilweise außer Betrieb zu nehmen.
16.2 Soweit möglich, werden geplante Wartungsarbeiten rechtzeitig angekündigt.
16.3 Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Leistungsausfälle aufgrund höherer Gewalt. Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus, innere Unruhen, Streiks, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Embargos, Energieknappheit, Cyberangriffe, großflächige IT-Ausfälle und Ausfälle öffentlicher Kommunikationsnetze.
16.4 Die betroffene Partei wird die andere Partei über das Vorliegen eines solchen Ereignisses informieren, soweit dies nach den Umständen möglich und zumutbar ist.
17. Sperrung und Vertragsbeendigung
17.1 WIVEDA ist berechtigt, den Zugang des Händlers vorübergehend oder dauerhaft zu sperren, wenn gegen diese AGB oder gesetzliche Vorschriften verstoßen wird, Zahlungsrückstände bestehen, falsche Angaben gemacht wurden, Manipulationsversuche vorliegen oder Sicherheitsinteressen der Plattform dies erfordern.
17.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
17.3 Soweit keine abweichende Individualvereinbarung besteht, kann der Nutzungsvertrag von beiden Parteien in Textform mit einer Frist von 30 Kalendertagen zum Monatsende gekündigt werden.
17.4 Mit Beendigung des Vertrages endet das Nutzungsrecht des Händlers. WIVEDA kann das Nutzerkonto deaktivieren, Inserate löschen und technische Zugänge, insbesondere API-Schnittstellen, deaktivieren.
17.5 Gesetzliche Aufbewahrungspflichten sowie bereits entstandene Zahlungs-, Schadensersatz- und Provisionsansprüche bleiben unberührt.
18. Vertraulichkeit und Geschäftsgeheimnisse
18.1 Die Parteien behandeln sämtliche vertraulichen Informationen, die ihnen im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung bekannt werden, vertraulich und verwenden sie ausschließlich für den jeweiligen Vertragszweck.
18.2 Vertrauliche Informationen sind insbesondere Geschäftsmodelle, Preislisten, Kalkulationen, Kundendaten, Händlerdaten, Vermittlungsdaten, Software, Quellcode, Algorithmen, Marketingkonzepte, Geschäftsstrategien und technische oder finanzielle Informationen.
18.3 Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind, ohne Vertragsverletzung öffentlich werden, bereits rechtmäßig bekannt waren oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen offengelegt werden müssen.
18.4 Die Geheimhaltungspflicht gilt während der Vertragslaufzeit und grundsätzlich für fünf Jahre nach Vertragsbeendigung, soweit gesetzlich keine längere Verpflichtung besteht.
18.5 Der Händler verpflichtet sich insbesondere, Datenbanken, Händler- und Lead-Daten nicht systematisch auszulesen, zu kopieren oder Dritten zugänglich zu machen.
19. Nutzungsrechte an Händlerinhalten
19.1 Der Händler räumt WIVEDA für die Dauer des Nutzungsvertrages das nicht ausschließliche, räumlich unbeschränkte Recht ein, von ihm eingestellte Inhalte zum Betrieb und zur Vermarktung der Plattform zu nutzen.
19.2 Dies umfasst insbesondere Fahrzeugdaten, Bilder, Videos, Logos, Marken, Beschreibungen, Preisangaben und Ausstattungsdaten.
19.3 WIVEDA darf diese Inhalte insbesondere auf eigenen Webseiten, Partnerplattformen und Suchmaschinen veröffentlichen sowie für die Vermarktung der Plattform verwenden, soweit dies vom Vertragszweck umfasst ist.
19.4 Der Händler garantiert, über die erforderlichen Rechte an den eingestellten Inhalten zu verfügen, und stellt WIVEDA im gesetzlich zulässigen Umfang von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die auf einer schuldhaften Rechtsverletzung des Händlers beruhen.
20. Referenznennung und Marketing
20.1 WIVEDA ist berechtigt, den Händler während der Vertragslaufzeit als Referenzkunden zu benennen.
20.2 Hierfür dürfen insbesondere Firmenname, Standort und Beschreibung der Zusammenarbeit verwendet werden. Die Verwendung von Marken oder Logos des Händlers bedarf grundsätzlich seiner vorherigen Freigabe, sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wurde.
20.3 Der Händler kann einer Referenznennung aus berechtigtem Interesse in Textform widersprechen. Bereits veröffentlichte Printmedien müssen nicht zurückgerufen werden.
21. Elektronische Kommunikation
21.1 Die Parteien stimmen zu, dass die Kommunikation insbesondere per E-Mail, über das Händlerportal, das Kundenkonto, elektronische Rechnungen und sonstige digitale Kommunikationswege erfolgen kann.
21.2 Elektronische Mitteilungen gelten als zugegangen, sobald sie im Händlerkonto bereitgestellt oder an die zuletzt hinterlegte E-Mail-Adresse versandt wurden, sofern keine technische Unzustellbarkeitsmeldung eingeht.
21.3 Der Händler ist verpflichtet, seine E-Mail-Adresse aktuell zu halten, geeignete Spamfilter-Einstellungen vorzunehmen und sein Postfach regelmäßig zu kontrollieren.
22. Änderungen der AGB
22.1 WIVEDA ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere aufgrund von Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderungen, technischen Weiterentwicklungen, Erweiterungen des Portals oder Sicherheitsanforderungen.
22.2 Änderungen werden dem Händler grundsätzlich mindestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt.
22.3 Der Händler kann den Änderungen innerhalb von vier Wochen nach Zugang widersprechen. Bei fristgerechtem Widerspruch können die Parteien den Vertrag ordentlich kündigen, soweit gesetzlich zulässig.
23. Abtretung und Vertragsübernahme
23.1 Der Händler darf Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung von WIVEDA auf Dritte übertragen.
23.2 WIVEDA ist berechtigt, den Vertrag auf ein verbundenes Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG zu übertragen, sofern berechtigte Interessen des Händlers hierdurch nicht unzumutbar beeinträchtigt werden. WIVEDA informiert den Händler hierüber in Textform.
24. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte und Salvatorische Klausel
24.1 Die Regelungen zur Aufrechnung und zum Zurückbehaltungsrecht richten sich nach Ziffer 11.6.
24.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
24.3 Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt, soweit rechtlich zulässig, eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung möglichst nahekommt.
25. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
25.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
25.2 Soweit gesetzlich zulässig, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz der WIVEDA GmbH in München.
25.3 Erfüllungsort für die Leistungen aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, München.
25.4 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform, sofern gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
25.5 Bei Widersprüchen zwischen Individualvereinbarungen und diesen AGB gehen die Individualvereinbarungen vor.
25.6 Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen dienen ausschließlich der Information; bei Abweichungen ist die deutsche Fassung maßgeblich.
25.7 Diese AGB treten am __________ in Kraft und ersetzen frühere Fassungen der Händler-AGB, soweit sie nicht ausdrücklich durch eine Individualvereinbarung fortgelten.
Schatzbogen 40
81829 München
