Kurzzeitkennzeichen: Kosten, Dauer, Unterlagen
Ein Kurzzeitkennzeichen gilt maximal 5 Tage und kostet insgesamt meist 60 bis 130 Euro: rund 13 Euro Behördengebühr, 20 bis 30 Euro für die Schilder und je nach Anbieter 30 bis 90 Euro für die Kurzzeit-Haftpflicht. Es erlaubt Überführungs-, Probe- und Prüfungsfahrten mit einem nicht zugelassenen Auto.
Stand: Juli 2026
Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen?
Ein Kurzzeitkennzeichen kostet insgesamt meist 60 bis 130 Euro (Stand Juli 2026). Die Summe setzt sich zusammen aus der Verwaltungsgebühr der Zulassungsstelle von rund 13 Euro, der Schilderprägung für 20 bis 30 Euro und der Kurzzeitversicherung mit eigener eVB-Nummer, die je nach Versicherer etwa 30 bis 90 Euro kostet.
| Verwaltungsgebühr |
| Schilderprägung |
| Kurzzeitversicherung (eVB) |
Welche Unterlagen brauche ich für ein Kurzzeitkennzeichen?
Für ein Kurzzeitkennzeichen verlangt die Zulassungsstelle vier Dinge: einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, eine eVB-Nummer der Kurzzeitversicherung, die Fahrzeugpapiere und den Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung. Bei vielen Zulassungsstellen reichen Kopien der Fahrzeugpapiere aus, das Fahrzeug selbst muss nicht vorgeführt werden.
- Personalausweis oder Reisepass
- eVB-Nummer der Kurzzeitversicherung
- Zulassungsbescheinigung Teil I, bei abgemeldeten Fahrzeugen auch Teil II
- Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (HU)
Wie schnell bekomme ich ein Kurzzeitkennzeichen?
Bei der Zulassungsstelle bekommst du das Kurzzeitkennzeichen mit Termin noch am selben Tag: Gebühr zahlen, Schilder prägen lassen, losfahren. Private Online-Anbieter verschicken Kurzzeitkennzeichen ab etwa 100 Euro und liefern in der Regel bis zum Werktag vor dem Wunschtermin. Ab Ausstellung gilt das Kennzeichen maximal 5 Tage.
Wo beantrage ich das Kurzzeitkennzeichen: am Wohnort oder beim Auto?
Beides ist möglich: Zuständig ist sowohl die Zulassungsstelle deines Hauptwohnsitzes als auch die Behörde am Standort des Fahrzeugs. Wer ein Auto weiter entfernt kauft, beantragt das Kurzzeitkennzeichen also einfach direkt vor Ort beim Fahrzeug und spart sich die doppelte Anfahrt. Das verbreitete Gegenteil ist ein Missverständnis.
Bekomme ich ein Kurzzeitkennzeichen ohne gültigen TÜV?
Nur eingeschränkt: Ohne gültige Hauptuntersuchung erlaubt das Kurzzeitkennzeichen seit April 2015 ausschließlich Fahrten zur Prüfstelle oder zur Werkstatt für die vorbereitende Reparatur, und zwar im Zulassungsbezirk und angrenzenden Bezirken. Eine normale Überführungsfahrt nach Hause ist mit abgelaufener HU damit nicht zulässig.
Gilt das deutsche Kurzzeitkennzeichen im Ausland?
Meist nicht: Das deutsche Kurzzeitkennzeichen erkennen nur wenige Länder an, darunter Österreich, Italien, Dänemark und die Schweiz. In den meisten anderen Ländern drohen Bußgelder bis hin zur Stilllegung. Für den dauerhaften Export eines Autos ist stattdessen das Ausfuhrkennzeichen mit rotem Rand vorgesehen.
Allgemeine Informationen ohne Gewähr, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Gebühren und Abläufe variieren je nach Zulassungsstelle und Versicherer.
