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Aktualisierungsdatum:

07.02.2024 (Version 1.5)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung des WIVEDA Händlerportals

Die WIVEDA GmbH, Schatzbogen 40,81829 München (im Folgenden: „Anbieter“) betreibt unter der Domain https://system.wiveda.de/ ein Händlerportal (im Folgenden: "Portal") auf dem (i) der Anbieter von Zeit zu Zeit selbst Gebrauchtfahrzeuge zum Kauf anbietet, die der Anbieter aus dem Bestand von Fahrzeugvermietungen oder Leasingunternehmen (im Weiteren: "Zulieferer") als Abo- bzw. Leasingrückläufer bezieht (im Weiteren gemeinschaftlich: "Rückläufer"), (ii) Verkaufsangebote von Gebrauchtfahrzeuge privater Fahrzeughalter im Sinne von § 13 BGB (im Weiteren: "Verkäufer") eingesehen werden können ("Händlerpool") oder (iii) der Anbieter Verkaufsangebote von Gebrauchtfahrzeugen von Verkäufern vermittelt ("Terminvermittlung"). Der Anbieter gewährt ausschließlich Unternehmen im Sinne von § 14 BGB, insbesondere angemeldeten gewerblichen Wiederverkäufern von Kraftfahrzeugen bzw. gewerblichen Kfz-Händlern (im Folgenden: "Händler") auf Basis der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: "AGB") die Möglichkeit, das Portal über das Internet zu nutzen.

1. Anwendungsbereich

a. Die vorliegenden Bestimmungen dieser AGB finden Anwendung auf die Nutzung des Portals durch den gemäß Ziff. 2 dieser AGB registrierten Händler bzw. auf die zwischen dem Anbieter und dem Händler im Rahmen der Nutzung des Portals entstehenden Geschäftsbeziehungen, insbesondere auf:

  • den Verkauf von Rückläufern gemäß Ziff. 6 dieser AGB;

  • die Nutzung des Händlerpools gemäß Ziff. 7 dieser AGB

  • die Nutzung der Terminvermittlung gemäß Ziff. 8 dieser AGB

b. Das Portal wird vom Anbieter gegen eine monatliche Grundgebühr in Höhe von 165,00 Euro netto angeboten und zur Nutzung zur Verfügung gestellt. Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Händlers gelten gegenüber dem Anbieter nur, soweit der Anbieter ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Diese AGB gelten auch dann ausschliesslich, wenn der Anbieter die Nutzung des Portals oder unter diese AGB fallende Leistungen in Kenntnis entgegenstehender allgemeiner Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Händlers vorbehaltlos gewährt.

2. Registrierung zum Portal und allgemeine Nutzung des Portals

a. Für den erstmaligen Zugang zum Portal ist eine Selbst-Registrierung des Händlers und die Anlage eines Nutzerkontos nach dem nachfolgend beschriebenen Registrierungsverfahren erforderlich: (i) Start des Registrierungsverfahrens über den Link "Kein Konto Vorhanden? Registrieren"; (ii) Auswahl eines individuellen Passwortes und Eingabe der Daten des Händlers; (iii) Akzeptanz dieser AGB und ggfs. weiterer hinterlegten Nutzungs- oder Geschäftsbedingungen in ihrer zum jeweiligen Zeitpunkt der Registrierung gültigen Fassung; (iv) Betätigung des abschließenden Buttons "Registrieren". Darüber hinaus hat der Händler einen Nachweis über seine Unternehmereigenschaft nach § 14 BGB zu erbringen, beispielsweise durch Vorlage einer Gewerbeanmeldung.

b. Im Anschluss erfolgt nach Ermessen des Anbieters die Anlage des Nutzerkontos und Freischaltung des Händlers für das Portal. Der Händler hat keinen Anspruch auf Zulassung und Zugang zum Portal. Der Anbieter ist ferner berechtigt, dem Händler zur Verfügung gestellte Funktionalitäten nach eigenem Ermessen einzuschränken oder gänzlich einzustellen.

c. Der Vertrag kann von beiden Seiten unter Einhaltung einer Frist von drei (3) Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht jeder Partei zur außerordentlichen Kündigung nach den gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt. Findet innerhalb eines Kalendermonats keine Terminvermittlung seitens des Anbieters statt, kann der Händler ein außerordentliches Kündigungsrecht in Anspruch nehmen. Jede Kündigung bedarf der Textform (E-Mail ist ausreichend).

d. Von den vorstehenden Kündigungsmöglichkeiten unberührt bleiben zwischen dem Anbieter und dem Händler oder zwischen Verkäufern und dem Händler abgeschlossene Kfz-Kaufverträge. Der Händler hat dafür Sorge zu tragen, dass er die zur ordnungsgemäßen Abwicklung seiner Kfz-Kaufverträge erforderlichen Informationen und sonstige geschäftskritische Informationen auch außerhalb des Portals angemessen sichert.

3. Gewährleistung des Anbieters für das Portal

a. Der Händler kann nach Registrierung und Anlage eines Nutzerkontos auf dem Portal auf den jeweils aktuellen Funktionsumfang des Portals zugreifen und diesen nutzen. Dem Händler ist bekannt, dass sich (i) der Funktionsumfang des Portals während seiner Zulassung zum Portal jederzeit verändern kann, insbesondere, dass dieser fortlaufend im Interesse der Gesamtheit der Nutzer oder im Rahmen der berechtigten Interessen des Anbieters angepasst wird, (ii) der Anbieter keine Eignung des Portals für die Zwecke des Händlers zusagt, sowie (iii) der Anbieter keine bestimmte Verfügbarkeit des Portals zusagt, vielmehr zeitweise Beschränkungen und Unterbrechungen des Zugangs zum Portal aus technischen und betrieblichen Gründen möglich sind.

b. Der Händler erkennt an, dass der Anbieter im Zusammenhang mit dem Portal (i) lediglich als technischer Betreiber auftritt und eine Möglichkeit zur Kontaktaufnahme zwischen dem Händler als Käufer und Verkäufern von Fahrzeugen schafft, sofern der Anbieter nicht selbst Rückläufer gemäß Ziff. 6 dieser AGB verkauft, (ii) in keiner Weise an einem sich zwischen dem Händler und einem Verkäufer anbahnenden oder zustande gekommenen Vertragsverhältnis beteiligt ist, (iii) im Rahmen des Händlerpools oder der Terminvermittlung nicht als Vertreter auftritt (iv) keine Gewährleistung oder sonstige Haftung für die auf dem Portal von Dritten oder auf Basis der Informationen von Dritten eingestellten Angebote, Informationen oder sonstigen Inhalte übernimmt, insbesondere nicht für deren Existenz, Richtigkeit, Qualität oder Rechtsmäßigkeit, sowie (v) durch die Nutzung des Portals weder ein gesellschaftsrechtliches oder gesellschaftsähnliches Verhältnis oder ein Arbeitsverhältnis entsteht, noch ein solches Zustandekommen bezweckt wird.

c. Vereinbarungen zum Portal sind nur dann als Eigenschaftszusicherungen oder Garantien des Anbieters zu verstehen, wenn diese in Textform durch die Geschäftsleitung des Anbieters erfolgen und ausdrücklich als „Zusicherung“ bzw. „Garantie“ gekennzeichnet sind.

d. Der Anbieter ist berechtigt, seine Leistungen von bzw. durch Dritte er¬bringen zu lassen, sofern der Anbieter sicherstellt, dass diese die von diesen AGB geforderte Vertraulichkeit sowie den nach diesen AGB geforderten Datenschutz gegenüber dem Anbieter einhalten.

4. Nutzungsrechte des Händlers

a. Für die Dauer der Zulassung des Händlers zum Portal, erwirbt der Händler ein zeitlich auf die Zulassung zum Portal befristetes, nicht übertragbares, nicht ausschliessliches Recht zur Nutzung des Portals nach Massgabe der nachfolgenden Bestimmungen. Die Nutzung des Portals durch den Händler ist beschränkt auf die Unterstützung des jeweiligen internen Geschäftsbetriebs des Händlers. Jede Nutzung zum Zwecke der Unterstützung des Geschäftsbetriebs eines weiteren Dritten bedarf der schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Der Händler darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch den Anbieter keine Unterlizenzen erteilen und das Portal

  • nicht an Dritte untervermieten, verleihen oder im Rahmen von EDV-Dienstleistungen, insbesondere im Rahmen des Betriebs eines Rechenzentrums oder eines Out-Sourcing-Betriebs oder in sonstiger Weise zum vorübergehenden Gebrauch überlassen oder für Zwecke Dritter benutzen oder Dritte benutzen lassen, sowie

  • keinem „reverse-engineering“ unterziehen, dekompilieren, dazu verwenden, den Source Code zu ermitteln (soweit zwingendes Recht nicht Abweichendes gestattet) und/oder eigenständige Programme oder eigene Dokumentationen zu entwickeln, sowie

  • nicht kopieren, es sei denn, dies ist zu angemessenen Backup Zwecken notwendig.

b. Abgesehen von den durch die vorstehenden Buchst. a. oder b. ausdrücklich eingeräumten Nutzungsrechten erwirbt der Händler keinerlei Rechte an dem Portal. Sowohl die für das Portal verwendeten Namen und Marken, als auch etwaige an dem Portal bestehende gewerbliche Schutz- und Urheberrechte, verbleiben ausschliesslich beim Anbieter und/oder dessen Vorlieferanten oder Lizenzgebern.

c. Der Händler wird das Portal nicht zu rechtswidrigen oder unlauteren Zwecken einsetzen und keine illegalen, unlauteren oder schutzrechtverletzenden Daten im Zusammenhang mit der Nutzung des Portals verarbeiten. Sollte der Anbieter infolge einer vertragswidrigen Nutzung des Händlers von Dritten in Anspruch genommen werden, wird der Händler den Anbieter von diesen Ansprüchen auf erstes Anfordern freistellen. Sollen verschiedene Mitarbeiter des Händlers Zugang zum Portal erhalten (im Weiteren jeweils "Endnutzer") stellt der Händler die Einhaltung dieser AGB und ggfs. weiterer für das Portal zum jeweiligen Zeitpunkt gültiger Nutzungs- oder Geschäftsbedingungen sicher. Der Händler haftet für die Einhaltung dieser AGB/weiterer einbezogener Nutzungs- oder Geschäftsbedingungen durch die ihm zurechenbaren Endnutzer und sonstigen Nutzungsberechtigten sowie für alle über sein Nutzerkonto erfolgenden Handlungen, die mithilfe seiner Zugangsdaten und/oder seines Nutzerkontos auf dem Portal vorgenommen werden, selbst wenn die betreffenden Handlungen nicht von ihm genehmigt oder beabsichtigt waren. Der Händler haftet für Schäden, die durch die Benutzung seiner Zugangsdaten und/oder seines Nutzerkontos durch ihn oder Dritte entstehen, es sei denn, er hat die schadensverursachende Handlung nicht zu vertreten.

5. Allgemeine Pflichten des Händlers bei Nutzung des Portals

a. Falls der Händler einen Vertrag zur Inseratseinbindung über die API einer Kfz-Ankaufs- bzw. Verkaufsplattform (z.B. die Search-API von mobile.de) unterhält, wird er den Anbieter hierüber in Kenntnis setzen und es dem Anbieter ermöglichen, die vom Händler auf der jeweiligen Plattform veröffentlichten Inserate auf der Webseite des Anbieters zu veröffentlichen. Auf Anforderung wird der Händler dem Anbieter die Inserate in einem gängigen elektronischen Format zur Verfügung stellen.

b. Bei Registrierung und Anlage eines Nutzerkontos ist der Händler verpflichtet, richtige, aktuelle und vollständige Angaben zu machen und seine Daten stets aktuell zu halten und im Rahmen und im Zusammenhang der Nutzung des Portals geltendes Recht (insbesondere Vorschriften aus dem Geldwäschegesetz ("GwG")) und diese AGB einzuhalten. Der Händler garantiert, dass (i) sämtliche sein Nutzerkonto nutzenden Endnutzer bei einem über das Portal abgegebenen Gebot bzw. Angebot zur Abgabe berechtigt sind, (ii) über sein Nutzerkonto auf dem Portal erfolgende Kommunikation wahrheitsgemäß ist, (ii) er sein Nutzerkonto nutzenden Endnutzer in den Gebrauch der Plattform unterwiesen und mit diesen AGB vertraut gemacht hat und (d) er die auf dem Portal enthaltenen Daten und Informationen nicht unberechtigt kopiert, an Dritte weitergibt oder auf sonstige Weise selbst öffentlich anbietet oder öffentlich zugänglich macht.

c. Der Händler darf nichts unternehmen, was einer unberechtigten Nutzung des Portals Vorschub leisten könnte. Der Händler wird den Anbieter unverzüglich unterrichten, wenn er Kenntnis davon hat, dass in seinem Bereich ein unberechtigter Zugriff droht oder erfolgt ist. Die für die Nutzung des Portals erforderlichen Zugangsdaten, wird der Händler sorgfältig und für unberechtigte Dritte unzugänglich aufbewahren.

d. Der Händler ist für eine regelmässige und redundante Sicherung seiner Daten verantwortlich, die bei der Nutzung des Portals verarbeitet werden oder entstehen. Der Händler trifft insoweit insbesondere in Bezug auf Daten von geschäftskritischer Bedeutung die notwendigen Vorkehrungen zur Sicherstellung der Verfügbarkeit dieser Daten für den Fall, dass eine Nutzung des Portals nicht möglich ist oder unterbrochen wird.

e. Im Fall eines nicht nur unerheblichen Verstoßes gegen diese AGB ist der Anbieter berechtigt, nach billigem Ermessen den Händler zeitweise oder dauerhaft zu sperren, das Nutzerkonto des Händlers zeitweise oder dauerhaft zu sperren, oder den Zugang des Händlers zum Portal einzuschränken. Weitere Rechte des Anbieters, insbesondere die Zulassung des Händlers zum Portal zu kündigen und/oder Geltendmachung von Schadensersatz, bleiben unberührt.

6. Verkauf von Abo- und Leasingrückläufern durch den Anbieter über das Portal

a. Unter der Rubrik "Abo- und Leasingrückläufer" gelangt der Händler im Portal auf eine Übersicht der zum jeweiligen Zeitpunkt durch den Anbieter im eigenen Namen und Rechnung angebotenen Rückläufer. Die Fahrzeuge sind, sofern bereits bekannt, nach Marke, Modell, Kraftstoffart, Erstzulassung und Ausstattung beschrieben und mit einem Kaufpreis versehen. Falls vorhanden, werden Bilder und/oder ein Zustandsbericht hinterlegt. Angaben über Leistungen und Zustand der Rückläufer sind als annähernd zu betrachten und keine zugesicherten Eigenschaften, es sei denn, dass eine ausdrückliche schriftliche Zusicherung durch den Anbieter abgegeben wurde. Ziff. 3.c dieser AGB gilt entsprechend.

b. Dem Händler ist bewusst, dass Rückläufer bei den jeweiligen Zulieferern als Leasingfahrzeuge oder in der Autovermietung eingesetzt bzw. als Selbstfahrervermietfahrzeuge zugelassen wurden und erst nach Ende des jeweiligen Auto-Abos des Zulieferers an den Anbieter geliefert werden, in dem Zustand, in dem sie sich nach Ende des jeweiligen Auto-Abos befinden. Soweit nicht abweichend in dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag geregelt, haben die Fahrzeuge ein Alter von zwischen 12 und 15 Monate. Sollte vom Zulieferer an den Anbieter ein Rückläufer mit anderen als den zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag ersichtlichen Spezifikationen geliefert werden, sind sich die Parteien einig, dass der tatsächlich an den Anbieter gelieferte Rückläufer verkauft wird. Die Parteien sind sich einig, dass der im Einzelvertrag vereinbarte Kaufpreis in Prozent vom Fahrzeuglistenpreis maßgeblich für den tatsächlichen Kaufpreis ist, sollte sich durch eine Spezifikationsänderung eine Veränderung im Listenpreis ergeben.

c. Der Anbieter wird dem Händler die VIN für die verkauften Fahrzeuge unverzüglich nach eigener Kenntnisnahme mitteilen. Die VIN wird mit ihrer Mitteilung wesentlicher Bestandteil des Kaufvertrags.

d. Je nach Angebot hat der Händler die Möglichkeit, einzelne Rückläufer oder vom Anbieter zusammengestellte Pakete mehrerer Rückläufer in seinen Warenkorb zu legen. Etwaige vom Anbieter gewährte Rabatte bei Kauf mehrerer Rückläufer werden dem Händler im Warenkorb angezeigt.

e. Die auf dem Portal dargestellten Rückläufer stellen keine rechtlich bindenden Angebote zum Vertragsabschluss dar, sondern dienen der Aufforderung an den Händler zur Abgabe eines verbindlichen Vertragsangebotes (sog. invitatio ad offerendum/Einladung zur Abgabe eines Angebotes).

f. Die rechtsverbindliche Abgabe des Kaufangebotes durch den Händler erfolgt über die jeweils im Warenkorb befindlichen Rückläufer durch das Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“. An dieses Kaufangebot ist der Händler vierzehn Tage ab Abgabe der Bestellung gebunden. Der Anbieter ist bis zur Annahme berechtigt, das Kaufangebot des Händlers abzulehnen.

g. Ein Kaufvertrag über Rückläufer kommt erst mit Zugang einer Annahmeerklärung des Anbieters beim Händler zustande. Die Annahmeerklärung des Vertrages durch den Anbieter erfolgt in Textform (E-Mail ist ausreichend). Der Händler hat keinen Anspruch auf Annahme seines Kaufangebots durch den Anbieter. Der Anbieter ist berechtigt, die Annahme des Angebots unter den Vorbehalt einer Bonitätsprüfung und Leistung einer nach billigem Ermessen des Anbieters festgelegten Anzahlung auf den Kaufpreis abhängig zu machen. Sofern aus rechtlichen Gründen oder zu Nachweiszwecken erforderlich, erstellen die Parteien im Nachgang des Vertragsschlusses eine schriftliche Vertragsurkunde.

h. Dem Händler ist es untersagt, noch nicht verkaufte Fahrzeuge bereits vor erfolgter Kaufabwicklung in eigenem Namen zum Kauf anzubieten (insbesondere nicht auf Onlineplattformen wie mobile.de etc.).

i. Im Kaufvertrag oder auf dem Portal genannte Fristen oder Leistungstermine sind für den Anbieter reine Plantermine und unverbindlich, es sei denn, sie werden im Kaufvertrag ausdrücklich und in Textform als verbindliche Termine vereinbart. Die Einhaltung von festen Fristen und Leistungsterminen durch den Anbieter setzt die rechtzeitige Vornahme aller vereinbarten oder vom Anbieter angeforderten Mitwirkungshandlungen des Händlers voraus. Werden diese Voraussetzungen vom Händler nicht rechtzeitig erfüllt, oder sollte ein Rückläufer ohne Verschulden des Anbieters verzögert an den Anbieter ausgeliefert werden (z.B. weil ein Fahrzeug herstellerseitig verzögert an den Partner ausgeliefert wurde), so verschieben sich die festen Leistungstermine entsprechend.

j. Die Pflicht des Anbieters zur Lieferung der Rückläufer steht stets unter dem Vorbehalt einer rechtzeitigen, vollständigen und qualitativ korrekten Selbstbelieferung des Anbieters durch den Zulieferer. Sollte vom Zulieferer ein Rückläufer nicht an den Anbieter ausgeliefert werden (z.B. aufgrund Nichtproduktion oder Nichtauslieferung durch den Hersteller, erheblicher Beschädigungen, erheblicher Wertminderung, Untergang oder Abhandenkommens des Rückläufers), wird der Anbieter versuchen dem Händler ein Fahrzeug mit ähnlichen Spezifikationen zur Verfügung zu stellen. Sollte dem Anbieter dies nicht mit zumutbaren tatsächlichen und wirtschaftlichen Anstrengungen möglich sein, sind sich die Parteien einig, dass das Fahrzeug vom Anbieter ersatzlos aus dem Kaufvertrag entfernt wird und der Anbieter von seiner Leistungspflicht frei wird, ohne dass die übrigen Vertragsinhalte dadurch beeinträchtig werden.

k. Die Fahrzeuge werden als Gebrauchtfahrzeuge verkauft. Bei Übergabe an den Händler werden die Fahrzeuge für die vorab geplante Laufzeit, sowie ggf. bis zu weitere 20 Tage Kulanzverlängerung als Selbstfahrervermietfahrzeuge zugelassen und in der Autovermietung eingesetzt gewesen sein. Alle Fahrzeuge sind einfach bereift (in der Regel mit Sommer- oder Allwetterreifen), soweit im Vertrag nichts Abweichendes geregelt wurde. Die Parteien sind sich einig, dass die Fahrzeuge zum Zeitpunkt der Übergabe an den Händler einen der Nutzungsart, der Laufleistung und dem Alter entsprechenden Zustand aufweisen werden. Die Parteien sind sich ferner einig, dass Fahrzeuge, die nach Maßgabe der Bewertungskriterien des Anbieters in der zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Fassung, einsehbar unter https://wiveda.de/bewertungskriterien/ (im Weiteren: „Bewertungskriterien“) als „akzeptabel“ oder „akzeptiert“ gekennzeichnete Eigenschaften aufweisen, vertragsgemäß sind und solche Eigenschaften nichts an dem für das betreffende Fahrzeug vereinbarten Kaufpreis ändern. Vor Übergabe eines Fahrzeugs an den Händler, wird ein vom Anbieter benannter Dienstleister/Gutachter jedes Fahrzeug untersuchen und den Zustand des Fahrzeuges in einem Minderwertgutachten feststellen. Das Minderwertgutachten wird zum Gegenstand haben:

  • Feststellung von (Unfall-) Schäden und Gebrauchsspuren

  • Feststellung der Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs;

  • Feststellung des Fehlens von werkseitig mitgelieferten Zubehörteilen, Ersatzschlüsseln, etc.;

  • Wertminderungen, die der Gutachter nach Maßgabe der Bewertungskriterien ermittelt.

Schäden, Fehlteile, Abnutzungserscheinungen und Gebrauchsspuren an den Fahrzeugen, die in den Bewertungskriterien als akzeptiert definiert sind, bleiben im Rahmen des Minderwertgutachtens unberücksichtigt. Schäden, Fehlteile, an den Fahrzeugen, die in den Bewertungskriterien als „nicht akzeptiert“ definiert sind, werden gesondert berechnet, sofern diese einen Wert von EUR 900,00 (netto) überschreiten („Schadenfreibetrag“). Hier ist darauf zu achten, die in den Bewertungskriterien genannten nicht akzeptierten Schäden, die per Smart-Repair reparierbar sind, mit Smart-Repair instand zu setzen

l. Sofern nach dem Ergebnis des Minderwertgutachtens die vom Gutachter festgestellten Minderwerte den in Ziff. 6. Buchst. k. dieser AGB bestimmten Schadensfreibetrag übersteigen, reduziert sich der Kaufpreis für das betroffene Fahrzeug um den Schadensfreibetrag übersteigenden Betrag. Ist ein Fahrzeug nach dem Ergebnis des Minderwertgutachtens (Ziff. 6. Buchst. k. dieser AGB) um einen Betrag von mehr als 20 % der Unverbindliche Preisempfehlung ("UPE") für dieses Fahrzeug im Wert gemindert, sind die Parteien sich einig, dass dieses Fahrzeug vom Verkauf ausgenommen sein soll. Ein Anspruch auf Schadenersatz des Händlers, sowie weitergehende gesetzliche Ansprüche z.B. auf Wandlung des Rückkaufvertrages oder Minderung des Händlers sind ist in den vorstehenden Fällen ausgeschlossen.

m. Zur Ermittlung etwaiger Instandsetzungskosten gelten folgende Parameter:

  • Instandsetzungskosten werden netto ausgewiesen

  • Weitestgehende Anwendung von Smart-Repair-Methoden ist zu berücksichtigen.

  • Alle Originalteile (inklusive Windschutzscheiben) werden zum Herstellerlistenpreis berechnet.

  • Alle bei Übergabe fälligen Inspektionen gehen zu Lasten des Händlers.

n. Merkantile Wertminderungen werden dem Anbieter nicht berechnet. Auch bei Unfallfahrzeugen (Maximalschaden i.H.v. 10 % des Fahrzeuglistenpreises („UPE“)) ist der Rücktritt für den Händler ausgeschlossen und es erfolgen keine merkantilen Wertminderungen gegenüber dem Anbieter. Erfolgt eine Instandsetzung ohne vorherige Freigabe durch den Anbieter, geht diese nicht zu Lasten des Anbieters.

o. Bei Einwänden gegen die Richtigkeit des Minderwertgutachtens steht es dem Händler frei, nach Übernahme der betreffenden Fahrzeuge auf eigene Kosten ein weiteres Minderwertgutachten auf Grundlage der von den Parteien vereinbarten Bewertungskriterien in Auftrag zu geben. Kommen die beiden Minderwertgutachten zu betraglich nicht nur unerheblich abweichenden Ergebnissen, werden die Parteien den maßgeblichen Minderwert einvernehmlich bestimmen. Sollte keine Einigung über den Minderwert erzielt werden, so wird ein neutraler Gutachter zur finalen Findung des Minderwertes beauftragt. Dieser Minderwert ist dann bindend und die anfallenden Kosten für dieses Gutachten werden je zur Hälfte von Händler und Anbieter getragen.

p. Wird bei einem Fahrzeug der Schadenfreibetrag (siehe Ziff. 6. Buchst. k dieser AGB) überschritten, so sind Ansprüche des Händlers dem Anbieter per Kurzgutachten kostenfrei, innerhalb der auf den Anlieferungstag des Fahrzeuges folgenden 3 Arbeitstage per E-Mail unter carexpress@wiveda.de anzuzeigen. Der Anbieter wird innerhalb von 7 Arbeitstagen eventuelle Einsprüche gegenüber dem Händler anmelden (per E-Mail ist ausreichend). Sollten die genannten Fristen von den Parteien nicht eingehalten werden, gilt der Fahrzeugzustand/Kurzgutachten/Einsprüche als anerkannt.

q. Die Kilometerlaufleistung der gekauften Fahrzeuge wird im Einzelberechnungsverfahren abgerechnet. Die in diesem Verfahren vereinbarte Laufleistung beträgt – soweit im Vertrag nicht abweichend vereinbart - 25.000 Kilometer. Eine Unterschreitung bleibt unberücksichtigt. Bei einer Überschreitung der Laufleistung von 25.000 Kilometer kann der Händler EUR 0,08 für jeden durchschnittlichen Mehrkilometer vom gezahlten Kaufpreis in Rechnung stellen und erstattet verlangen, soweit im Vertrag nicht abweichend vereinbart.

r. Der Anbieter wird den Händler bei Verfügbarkeit des Rückläufers informieren. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung geht mit der Bereitstellungsanzeige der Fahrzeuge an den Händler über. Soll ein Fahrzeug durch den Anbieter ins EU-Ausland exportiert werden, geht die Gefahr ab Übernahme des mit dem Transport beauftragten Unternehmens (Spedition) auf den Händler über. Die Fahrzeuge sollten zum Zeitpunkt der Übergabe an den Händler abgemeldet sein. Sollte ein Gebrauchtfahrzeug zum Zeitpunkt der Anlieferung durch den Anbieter beim Händler noch zugelassen sein (inkl. montierten Nummernschildern) wird der Händler mit dem Anbieter via carexpress@wiveda.de in Kontakt treten, die Kennzeichen demontieren und zusammen mit der Zulassungsbescheinigung Teil I zur Abmeldung an den Anbieter übermitteln. Soweit nicht abweichend im Kaufvertrag geregelt, stellt der Anbieter die vom Händler erworbenen Rückläufer an einem vom Anbieter mit angemessenem Vorlauf mitgeteilten Ort in Deutschland zur Abholung zur Verfügung. Der Händler ist verpflichtet, die von ihm erworbenen Rückläufer spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Information durch den Anbieter abzuholen.

s. Sofern es sich um eine umsatzsteuerfreie Ausfuhrlieferung innerhalb der Europäischen Union handelt, verpflichtet sich der Händler, zum Nachweis folgende Dokumente spätestens innerhalb von 20 Tagen nach Fahrzeuglieferung auf eigene Verantwortung und Kosten dem Anbieter zu übermitteln:

  • Gelangensbestätigung;

  • Bestätigung über den Empfang des Fahrzeuges mit Unterschrift und Stempel im Feld Nr. 24 des CMR-Frachtbriefes.

  • Die Zulassungsbescheinigung Teil II wird dem Händler nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises und Eingang der in Ziffer 6 Buchst. s aufgeführten Dokumente separat übersandt.

t. Der Verkauf der Rückläufer erfolgt unter Ausschluss der Sachmängelhaftung, sofern der Anbieter nicht eine Garantie übernommen hat, oder den Mangel arglistig verschwiegen hat. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer grobfahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Anbieters beruhen, sowie bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Wenn und soweit dem Anbieter gegenüber Dritten Ansprüche aus Sachmängelhaftung an einem Rückläufer zustehen, werden diese an den Händler abgetreten.

u. Die Rückläufer bleiben, bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises nach Ziff. 9 Buchst. d dieser AGB, Eigentum des Anbieters. Ein Weiterverkauf oder eine vorübergehende Überlassung eines im Eigentumsvorbehalt des Anbieters stehenden Fahrzeugs an einen Dritten ist dem Händler nur gestattet, solange er sich dem Anbieter gegenüber nicht in Zahlungsverzug befindet.

7. Nutzung des Händlerpools durch den Händler

a. Der Anbieter unterhält auf der Domain https://wiveda.de/ ein Onlineformular, das von Verkäufern zur Bewertung ihrer Gebrauchtfahrzeuge bzw. zur Anfrage von Ankaufspreisen für ihre Gebrauchtfahrzeuge genutzt werden kann. Der Anbieter stellt von Zeit zu Zeit geeignete Anfragen unter der Rubrik "Händlerpool" auf dem Portal zur Einsicht bereit, sofern eine entsprechende Einwilligung des Verkäufers vorliegt.

b. Der auf dem Portal gemäß Ziff. 2 registrierte Händler hat die Möglichkeit, für Gebrauchtfahrzeuge des Händlerpools im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, oder im eigenen Namen und auf fremde Rechnung ("Kommission") verbindliche Preisangebote abzugeben. Die Preisangebote werden durch den Anbieter täglich bis 17:00 Uhr gesammelt ("Bieterphase") und unter allen abgegebenen Geboten nach Ende der Bieterphase systemseitig das Höchstgebot für das jeweilige Fahrzeug ermittelt und an den Verkäufer gesendet, sofern dieser in eine solche Kontaktaufnahme durch den Anbieter eingewilligt hat.

c. Im Rahmen einer dem Verkäufer eingeräumten Bedenkzeit hat der Verkäufer die Möglichkeit, das Preisangebot des Händlers anzunehmen, abzulehnen oder dem Händler ein Gegenangebot zukommen zu lassen.

d. Erst nach Akzeptanz eines Preisangebots werden durch den Anbieter dem Verkäufer und dem Händler die gegenseitigen Kontaktdaten zur Verfügung gestellt. Die weitere Abwicklung und der förmliche Abschluss eines Kaufvertrages erfolgen zwischen dem Händler und dem Verkäufer, wobei der Händler sich verpflichtet, geltendes Recht (insbesondere Verbraucherrechte) einzuhalten. Der Anbieter ist in keiner Weise an einem zwischen Händler und Verkäufern im Zusammenhang mit der Nutzung des Händlerpool sich anbahnenden oder zustande gekommenen Vertragsverhältnis beteiligt.

e. Akzeptierte Preisangebote werden Basis für einen dem Anbieter für die Nutzung des Händlerpools zustehenden Provisionsanspruch gemäß Ziff. 9 Buchst. c.

8. Nutzung der Terminvermittlung durch den Händler

a. Der Anbieter unterhält auf der Domain https://wiveda.de/ ein Onlineformular, das von Verkäufern zur Bewertung ihrer Gebrauchtfahrzeuge bzw. zur Anfrage von Ankaufspreisen für ihre Gebrauchtfahrzeuge genutzt werden kann. Der Verkäufer gibt seine Kontakt- und Fahrzeugdaten in das Onlineformular ein. Nach Absenden des Formulars erhält der Verkäufer eine Auswahl von Händlern in seinem geografischen Einzugsgebiet. Ein Anspruch des Händlers zum Erscheinen auf dieser Vorschlagsliste besteht nicht. Der Verkäufer hat die Möglichkeit einen Termin bei dem Händler zur Besichtigung und Bewertung des Gebrauchtfahrzeugs durch den Händler zu vereinbaren. Der Händler erhält per E-Mail eine Nachricht, dass ein Termin gebucht wurde. Parallel dazu erscheint der gebuchte Termin im Terminkalender des Händlers auf dem Portal. Falls der Händler einen vom Verkäufer über das Portal gebuchten Termin nicht wahrnimmt und nicht rechtzeitig storniert oder verschiebt, ist er verpflichtet, dem Verkäufer die Fahrtkosten zum Händler zu erstatten. Etwaige weitere Schadensersatzansprüche des Verkäufers bleiben hiervon unberührt.

b. Der Händler führt im Rahmen des Besichtigungstermins eine gewissenhafte Prüfung des Fahrzeuges des Verkäufers mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns durch und teilt dem Verkäufer das Ergebnis mit. Der Händler unterbreitet dem Verkäufer einen Ankaufpreis und nennt ihm dabei ausführliche Gründe für diese Preisgestaltung. Die weitere Abwicklung und der förmliche Abschluss eines Kaufvertrages erfolgen zwischen dem Händler und dem Verkäufer, wobei der Händler sich verpflichtet, geltendes Recht (insbesondere Verbraucherrechte) einzuhalten. Der Anbieter ist in keiner Weise an einem zwischen Händler und Verkäufern im Zusammenhang mit der Nutzung des Händlerpool sich anbahnenden oder zustande gekommenen Vertragsverhältnis beteiligt.

c. Der Händler ist verpflichtet, den Anbieter nach einem Besichtigungstermin bzw. einem erfolgreichen Ankauf unverzüglich, spätestens binnen 24 Stunden über das Ergebnis des Besichtigungstermins bzw. des erfolgreichen Ankaufs zu informieren. Der Händler kann hierzu die auf der Plattform in seinem Terminkalender vorgesehenen Funktionalitäten verwenden. Der Anbieter ist berechtigt, die Umfragen zur Qualität der Besichtigungstermine durchzuführen und hierzu nach eigenem Ermessen mit dem Verkäufer Kontakt aufzunehmen, insbesondere um sicherzustellen, dass der Händler seine Pflichten nach diesen AGB einhält.

d. Für nach einem Besichtigungstermin erfolgte erfolgreiche Ankäufe steht dem Anbieter ein Provisionsanspruch gemäß Ziff. 9 Buchst. d zu. Als erfolgreicher Ankauf werden folgende Ergebnisse angesehen:

  • Der Händler kauft das Fahrzeug in eigenem Namen und auf eigene Rechnung an.

  • Der Händler kauft das Fahrzeug in eigenem Namen und auf fremde Rechnung an.

  • Der Händler verkauft das Fahrzeug im Namen und auf Rechnung des Verkäufers an einen Dritten weiter.

  • Der Händler vermittelt das Fahrzeug an einen anderen Händler weiter

  • Der Händler nimmt das Fahrzeug in Kommission (Kommissionsgeschäft)

Der Anspruch des Anbieters besteht unabhängig vom Zeitpunkt des tatsächlichen Verkaufs des Fahrzeugs und unabhängig davon, ob dem Händler der Verkäufer schon unabhängig von der Nutzung des Portals bekannt war.Maßgeblich ist es, dass die erste Kontaktaufnahme zwischen dem Händler und dem Verkäufer zum Verkauf des Fahrzeuges über den Anbieter erfolgt ist.

e. Für jede schuldhafte Zuwiderhandlung gegen, die in Ziff. 8 Buchst. d aufgeführten Pflichten, ist der Anbieter berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 700,00 pro Einzelfall vom Händler zu fordern. Eventuelle weitergehende Schadensersatzforderungen des Anbieters bleiben hiervon unberührt.

9. Gebühren und Zahlungsbedingungen

a. Alle Preise, Gebühren und Sätze sind – sowohl in diesen AGB, auf dem Portal, in Angeboten, Preislisten oder Kaufverträgen - in EUR angegeben und verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer (netto), es sei denn, Preise sind explizit als «Bruttopreis» oder «inkl. MwSt.» deklariert.

b. Minderwerte gemäß Ziffer 6. Buchst l. dieser AGB sowie Mehrkilometervergütung gemäß Ziff. 6 Buchst. g dieser AGB werden bei ordnungsgemäßer Anzeige und Akzeptanz nach Ziff. 6 Buchst. p dieser AGB bei Rechnungsstellung vom Kaufpreis in Abzug gebracht.

c. Die zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Kosten für das vom Anbieter zu beauftragende Minderwertgutachten (derzeit EUR 75,00 netto je Fahrzeug) trägt der Händler. Sie werden mit der Fahrzeugrechnung an ihn weiterberechnet.

d. Der Kaufpreis für Rückläufer ist nach Rechnungsstellung binnen spätestens sieben (7) Tagen zur Zahlung bargeldlos durch Vorabüberweisung an den Anbieter fällig.

e. Für über den Händlerpool nach Ziff. 7 Buchst. d akzeptierte Angebote erhält der Anbieter vom Händler für die Vermittlung des Kontakts mit dem Verkäufer pro akzeptiertes Angebot eine Provision in folgender Höhe:

Ankaufpreis Untergrenze Ankaufpreis Obergrenze Provision netto
0 € 5.000 € 100 €
5.001 € 10.000 € 300 €
10.001 € 12.500 € 400 €
12.501 € 15.000 € 500 €
> 15.001 € - 600 €

Wir berechnen die Provision anhand des tatsächlichen Ankaufpreises, den der Händler auf Anfrage durch einen unterschriebenen Beleg nachweisen muss. Falls Händler mehrere Fahrzeuge innerhalb eines Kalendermonats ankauft, gewährt WIVEDA dem Händler folgende Nachlässe für alle Ankäufe in dem entsprechenden Kalendermonat:

Anzahl Ankäufe innerhalb eines Kalendermonats Nachlass auf die Monatsrechnung
5 - 9 20 %
10 - 14 25 %
15 oder mehr 30 %

Diese ist als Provisionsvorauszahlung in voller Höhe nach Austausch der Kontaktdaten nach Ziff. 8 Buchst. d fällig und ist nach Rechnungsstellung sofort an den Anbieter zur Zahlung fällig. Die Provision entfällt für den Fall, dass der Verkäufer bei Abschluss des Kaufvertrages arglistig getäuscht hat oder das Fahrzeug ohne Verschulden des Händlers nicht übereignet und der Händler den Anbieter hierüber unmittelbar in Textform ausreichend informiert, so dass dem Anbieter eine Prüfung des Sachverhalts möglich ist. Im Falle der arglistigen Täuschung muss der Händler die Täuschung des Verkäufers und seine Anfechtung des Kaufvertrages mit dem Verkäufer nachweisen.

f. Für einen über die Terminvermittlung zustande gekommenen erfolgreichen Ankauf nach Ziff. 8 Buchst. e erhält der Anbieter vom Händler für die Vermittlung des Besichtigungstermins eine Provision in folgender Höhe pro erfolgreichen Ankauf:

Ankaufpreis Untergrenze Ankaufpreis Obergrenze Provision netto
0 € 5.000 € 100 €
5.001 € 10.000 € 300 €
10.001 € 12.500 € 400 €
12.501 € 15.000 € 500 €
> 15.001 € - 600 €

Wir berechnen die Provision anhand des tatsächlichen Ankaufpreises, den der Händler auf Anfrage durch einen unterschriebenen Beleg nachweisen muss. Falls Händler mehrere Fahrzeuge innerhalb eines Kalendermonats ankauft, gewährt WIVEDA dem Händler folgende Nachlässe für alle Ankäufe in dem entsprechenden Kalendermonat:

Anzahl Ankäufe innerhalb eines Kalendermonats Nachlass auf die Monatsrechnung
5 - 9 20 %
10 - 14 25 %
15 oder mehr 30 %

g. Zahlungen des Händlers sind ohne Abzug auf die vom Anbieter genannte Bankverbindung zu überweisen. Der Anbieter nimmt Wechsel und Schecks nur nach vorhergehender Vereinbarung und nur erfüllungs¬halber an. Etwaige Diskont- und Bankspesen gehen zu Lasten des Händlers.

h. Der Händler kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen und allein auf Grundlage solcher Forderungen etwaige gesetzliche Zurückbehaltungsrechte geltend machen. Ein Zurück¬behaltungsrecht kann der Händler ferner nur wegen Gegen¬forderungen ausüben, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

i. Wenn der Händler den Vertrag akzeptiert, beginnt dieser den Service durch WIVEDA zu erhalten. Der Händler kann sich nicht darauf berufen, dass ihm die Dienstleistungen nicht erklärt wurden, wenn der Händler nicht erreicht werden kann. Der Händler, der nicht kontaktiert werden kann, erklärt hiermit, dass er für diese Situation verantwortlich ist und dass die WIVEDA GmbH Anspruch auf die Grundgebühr hat, ohne das Recht auf Rückforderung.

j. Wenn der Händler seine fälligen Rechnungen nicht bezahlt, werden ihm keine Kunden und Termine mehr zugewiesen und alle anderen angebotenen Dienstleistungen werden eingestellt. In diesem Fall kann der Händler keine Ansprüche geltend machen. Der Händler erklärt hiermit, dass aufgrund unbezahlter Rechnungen gemäß dem Vertrag alle vereinbarten Dienstleistungen eingestellt werden und er weiterhin die Grundgebühren zahlen wird, ohne das Recht auf Rückforderung.

10. Allgemeine Haftung des Anbieters und Verjährung

a. Der Anbieter haftet dem Händler stets (i) für die von ihm sowie seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden, (ii) nach dem Produkthaftungsgesetz und (iii) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die der Anbieter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben.

b. Der Anbieter haftet bei leichter Fahrlässigkeit nicht, es sei denn, der Anbieter selbst hat eine wesentliche Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf ("Kardinalpflicht"), verletzt. Diese Haftung für die Verletzung von Kardinalspflichten ist bei Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt, beim Verkauf von Rückläufern nach Ziff. 6 maximal auf den vereinbarten Kaufpreis des jeweils betroffenen Rückläufers. Die Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Betriebsunterbrechungen und für sonstige entfernte Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen. Die Haftung gemäß vorstehendem Buchst. a. bleibt von diesem Absatz unberührt.

c. Aus einer Garantieerklärung haftet der Anbieter nur auf Schadensersatz, wenn dies in der Garantie ausdrücklich übernommen wurde. Diese Haftung unterliegt bei leichter Fahrlässigkeit den Beschränkungen gemäss Ziff. 10 Buchst. b.

d. Bei Verlust von Daten haftet der Anbieter nur für denjenigen Aufwand, der für die Wiederherstellung der Daten, Nachrichten und Informationen bei ordnungsgemässer Sicherung durch den Händler erforderlich ist. Bei leichter Fahrlässigkeit des Anbieters tritt diese Haftung nur ein, wenn der Händler unmittelbar vor der zum Datenverlust führenden Massnahme eine ordnungsgemässe Datensicherung durchgeführt hat.

e. Schadensersatzansprüche des Händlers verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Die gesetzlichen Fristen bleiben im Falle einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch den Anbieter, sowie in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, unberührt.

f. Für Aufwendungsersatzansprüche und sonstige Haftungsansprüche des Händlers gegen den Anbieter gelten vorstehende Buchstaben a. bis e. dieser Ziffer entsprechend.

g. Soweit die Haftung des Anbieters beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer und sonstige Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

11. Vertraulichkeitsverpflichtung, Datenschutz und Referenzwerbung

a. Jede Partei verpflichtet sich, den Inhalt jedes über das Portal geschlossenen Vertrages sowie die ihr von der anderen Partei – in welcher Form auch immer – vor oder während der Zulassung zum Portal bzw. der über das Portal geschlossenen Verträge mitgeteilten oder zugänglich gemachten Daten, insbesondere Preise, technisches Know-How oder sonstige Informationen, gleich welchen Inhalts, Dritten gegenüber geheim zu halten, sie nur für Zwecke des betreffenden Einzelvertrages zu verwenden und sie ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der anderen Partei – weder ganz noch teilweise – für eigene Zwecke zu verwerten und ihre Mitarbeiter sowie sonst damit in Berührung kommende Dritte hierzu zu verpflichten.

b. Vorstehender Buchst. a gilt nicht, solange und soweit derartig vertrauliche Informationen (i) dem jeweiligen Empfänger bereits vorher ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bekannt waren oder (ii) allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass dies der jeweilige Empfänger zu vertreten hat oder (iii) dem jeweiligen Empfänger von einem Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung mitgeteilt bzw. überlassen werden oder (iv) vom Empfänger nachweislich unabhängig entwickelt worden sind oder (v) aufgrund rechtlicher Vorschriften Behörden zugänglich zu machen sind oder (vi) von der überlassenden Partei zur Bekanntmachung schriftlich freigegeben worden sind.

c. Die Parteien verpflichten sich, geltendes Datenschutzrecht zu beachten.

d. Der Anbieter ist berechtigt, den Händler öffentlich als Referenzkunden auf üblichen Marketingmitteln (Website, Prospekten) zu benennen. Soweit eine Verwendung von Marken oder Logos des Händlers erfolgt, bedarf dies einer vorherigen Freigabe durch den Händler.

12. Sonstige Bedingungen

a. Diese AGB und jeder Einzelvertrag zwischen dem Anbieter und dem Händler, der auf diese AGB verweist und dessen Zustandekommen oder Beendigung, unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. UN-Kaufrecht (CISG) findet keine Anwendung.

b. Gerichtsstand für jede Streitigkeit aus und im Zusammenhang mit diesen AGB und einem Einzelvertrag, - auch in Bezug auf dessen Zustandekommen und dessen Beendigung - mit einem Kaufmann, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Sitz des Anbieters. Die vorstehende Wahl dieses Gerichtsstands ist nur für den Händler ausschließlich.

c. Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder eines Einzelvertrags, der auf diese AGB verweist, nichtig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Einzelvertrages nicht, es sei denn, das Festhalten am Einzelauftrage würde eine unzumutbare Härte für eine der Parteien darstellen.

d. Der Händler wird für die Leistungen des Anbieters anzuwendende Import- und Export-Vorschriften eigenverantwortlich beachten und gesetzliche oder behördliche Verfahren im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Lieferungen oder Leistungen eigenverantwortlich abwickeln, sofern nichts Abweichendes ausdrücklich vereinbart ist.

e. Änderungen und Ergänzungen eines Einzelvertrages müssen in Textform vereinbart werden. Dies gilt auch im Falle einer Änderung dieses Buchst. d.

f. Der Anbieter ist berechtigt, sämtliche Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag jederzeit auch ohne Zustimmung des Händlers auf ein verbundenes Unternehmen im Sinne von § 15 AktG zu übertragen. Der Anbieter ist verpflichtet, dem Händler von einer solchen Übertragung in Textform Mitteilung zu machen.

g. Eine Abtretung von Rechten und Ansprüchen aus einem Einzelvertrag durch den Händler an einen Dritten ist ohne die vorherige Zustimmung seitens des Anbieters ausgeschlossen. Diese Zustimmung bedarf der Textform.

h. Der Inhalt eines Einzelvertrags ersetzt alle vorausgehenden Erklärungen des Anbieters in Bezug auf den Gegenstand des betreffenden Einzelvertrags.

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