Auto überbrücken: Starthilfe richtig geben
Beim Überbrücken kommt zuerst das rote Kabel an beide Pluspole, dann das schwarze an den Minuspol der Spenderbatterie und zuletzt an einen Massepunkt am Motorblock des Pannenautos, nie an dessen Batterie. Genau davor warnt der ADAC wegen Funkenflug. Abgeklemmt wird anschließend in umgekehrter Reihenfolge.
Stand: August 2026
In welcher Reihenfolge klemme ich die Starthilfekabel an?
Beide Motoren aus, und die Fahrzeuge dürfen sich nicht berühren. Dann rot an den Pluspol der leeren Batterie und an den Pluspol der Spenderbatterie, danach schwarz an den Minuspol der Spenderbatterie und zuletzt an einen Massepunkt am Motorblock des Pannenfahrzeugs. Erst jetzt startet das Spenderfahrzeug.
- Beide Fahrzeuge abstellen, Zündung aus, Handbremse an, die Karosserien dürfen sich nicht berühren
- Rote Klemme an den Pluspol der leeren Batterie
- Anderes Ende der roten Klemme an den Pluspol der Spenderbatterie
- Schwarze Klemme an den Minuspol der Spenderbatterie
- Anderes Ende der schwarzen Klemme an einen Massepunkt am Motorblock des Pannenfahrzeugs, nicht an dessen Batterie
- Spenderfahrzeug starten, danach das Pannenfahrzeug, laut ADAC höchstens drei Startversuche
Wie klemme ich die Kabel nach dem Start wieder ab?
Genau umgekehrt zum Anklemmen und mit eingeschalteten Verbrauchern. Der ADAC empfiehlt, im Pannenfahrzeug vor dem Abklemmen Gebläse oder Licht einzuschalten, damit Spannungsspitzen aufgefangen werden. Dann zuerst die schwarze Klemme am Pannenauto lösen, danach am Spenderauto, zuletzt das rote Kabel an beiden Fahrzeugen.
- Im Pannenfahrzeug einen kräftigen Verbraucher einschalten, zum Beispiel Gebläse oder Abblendlicht
- Schwarze Klemme am Massepunkt des Pannenfahrzeugs lösen
- Schwarze Klemme am Minuspol der Spenderbatterie lösen
- Rote Klemme am Spenderfahrzeug lösen
- Rote Klemme am Pannenfahrzeug lösen und darauf achten, dass die Zangen nirgends anstoßen
Welches Starthilfekabel brauche ich?
Eines nach DIN 72553 oder ISO 6722, mit vollisolierten Zangen und ausreichendem Querschnitt. Der ADAC nennt mindestens 25 Quadratmillimeter, weil Diesel und größere Motoren beim Anlassen deutlich mehr Strom ziehen als kleine Benziner. Zu dünne Billigkabel werden heiß und liefern zu wenig Startstrom.
| Norm | DIN 72553 oder ISO 6722 (ADAC) |
| Querschnitt | Mindestens 25 Quadratmillimeter für Diesel und größere Motoren (ADAC) |
| Zangen | Vollisolierte Polzangen mit kräftiger Feder |
| Länge | So lang, dass beide Batterien ohne Zug am Kabel erreicht werden |
| Bordspannung | Nur 12 Volt an 12 Volt, nie 12 Volt an 24 Volt |
Warum kommt die schwarze Klemme nicht an den Minuspol der leeren Batterie?
Weil beim letzten Kontakt ein Funke entsteht und eine tiefentladene oder defekte Batterie Knallgas ausdünsten kann. Der ADAC schreibt deshalb ausdrücklich, das schwarze Kabel am Pannenauto nicht an dessen Batterie anzuschließen. Bei Start-Stopp-Fahrzeugen kommt hinzu, dass der Batteriesensor am Minuspol beschädigt werden kann.
Das Auto springt trotz Starthilfe nicht an: was jetzt?
Nach drei erfolglosen Versuchen ist Schluss, so die ADAC-Regel, sonst überhitzt der Anlasser. Dann liegt der Fehler meist nicht an der Batterie: Anlasser, Kraftstoffversorgung, Wegfahrsperre oder ein Marderschaden kommen infrage. Sitzen die Klemmen sauber und blank? Wenn ja, hilft nur noch Pannenhilfe oder Werkstatt.
Wie lange muss ich nach der Starthilfe fahren?
Der Motor darf nach dem Start nicht sofort wieder ausgehen. Beide Fahrzeuge laufen laut ADAC noch einige Minuten weiter, bevor die Kabel ab kommen, und danach braucht die Lichtmaschine eine längere Fahrt, um die Batterie nachzuladen. Kurzstrecke mit vielen Verbrauchern bringt sie erneut an die Grenze.
Darf ein Elektroauto Starthilfe geben?
Nehmen ja, geben in der Regel nicht. Viele Hybride und Elektroautos dürfen laut ADAC nicht als Spenderfahrzeug dienen, weil ihr Bordnetz die hohen Ströme nicht abgeben soll. Umgekehrt hat fast jedes Elektroauto eine eigene 12-Volt-Batterie, die genauso leer werden kann und ganz normal überbrückt wird.
Allgemeine Informationen ohne Gewähr, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Gebühren und Abläufe variieren je nach Zulassungsstelle und Versicherer.
